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PsychKG NRW - Maßnahmen

Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG NRW) zur Unterbringung von sogenannte „Akutfällen", also Personen mit plötzlich auftretender Gefährdungshaltung (Suizidversuch, Aggressivität u.a.).

Dabei handelt es sich um das Tätigwerden und die Verfahrensschritte der Ordnungsbehörde.

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Rathaus II

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Unterbringung von sog. „Akutfällen"