Der vorläufige Personalausweis wird ausgestellt, wenn die Ausstellung eines regulären Personalausweises nicht rechtzeitig möglich ist. Gleichzeitig muss auch noch ein endgültiger Personalausweis beantragt werden.
Zuständig für die Ausstellung eines vorläufigen maschinenlesbaren Bundespersonalausweises ist die Stadtverwaltung Schwerte, wenn Sie hier Ihre Hauptwohnung haben. Die Gültigkeit des vorläufigen Personalausweises beträgt längstens drei Monate. Eine Verlängerung der Gültigkeit des Dokuments ist nicht möglich. Bitte erfragen Sie vor Reisen ins Ausland, ob ein vorläufiger Bundespersonalausweis anerkannt wird, da dies nicht in allen Ländern der Fall ist.
Die anfallende Gebühr kann ab einem Betrag von 10,00 Euro auch per ec-cash bezahlt werden.
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Bürgerservice
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07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke) | 13:00 - 16:00 Uhr (Termin)
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Der vorläufige Personalausweis wird ausgestellt, wenn die Ausstellung eines regulären Personalausweises nicht rechtzeitig möglich ist. Gleichzeitig muss auch noch ein endgültiger Personalausweis beantragt werden.
Zuständig für die Ausstellung eines vorläufigen maschinenlesbaren Bundespersonalausweises ist die Stadtverwaltung Schwerte, wenn Sie hier Ihre Hauptwohnung haben. Die Gültigkeit des vorläufigen Personalausweises beträgt längstens drei Monate. Eine Verlängerung der Gültigkeit des Dokuments ist nicht möglich. Bitte erfragen Sie vor Reisen ins Ausland, ob ein vorläufiger Bundespersonalausweis anerkannt wird, da dies nicht in allen Ländern der Fall ist.
Die anfallende Gebühr kann ab einem Betrag von 10,00 Euro auch per ec-cash bezahlt werden.
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