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Personalausweis - vorläufig

Der vorläufige Personalausweis wird ausgestellt, wenn die Ausstellung eines regulären Personalausweises nicht rechtzeitig möglich ist. Gleichzeitig muss auch noch ein endgültiger Personalausweis beantragt werden.

Zuständig für die Ausstellung eines vorläufigen maschinenlesbaren Bundespersonalausweises ist die Stadtverwaltung Schwerte, wenn Sie hier Ihre Hauptwohnung haben. Die Gültigkeit des vorläufigen Personalausweises beträgt längstens drei Monate. Eine Verlängerung der Gültigkeit des Dokuments ist nicht möglich. Bitte erfragen Sie vor Reisen ins Ausland, ob ein vorläufiger Bundespersonalausweis anerkannt wird, da dies nicht in allen Ländern der Fall ist.

  • 10,00 Euro

Die anfallende Gebühr kann ab einem Betrag von 10,00 Euro auch per ec-cash bezahlt werden.

  • Alter Reisepass oder Personalausweis bzw. Kinderausweis oder Kinderreisepass und Geburtsurkunde bzw. Familienbuch. Falls keine alten Ausweispapiere vorhanden sind, genügt die Vorlage der Geburtsurkunde bzw. des Familienbuches.
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild in der Größe 35 x 45 mm
  • Persönliche Vorsprache ist erforderlich.
  • Bei Jugendlichen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben ist bei der Antragstellung eine Einverständniserklärung beider Elternteile vorzulegen. Obliegt das Sorgerecht einem Elternteil muss der entsprechende Sorgerechtsbeschluss vorgelegt werden.

    Bitte bringen Sie die v.g. Unterlagen (einschließlich Geburtsturkunde bzw. Familienbuch) vollständig mit, da ansonsten die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises nicht möglich ist.
Halil.Meral(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-250 (zentral)
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Rathausstr. 31
58239 Schwerte
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