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Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr (Halt- und Parkverstöße auf öffentlichen Flächen) (Anzeige)

Sie haben hier die Möglichkeit, Verstöße im ruhenden Straßenverkehr dem Ordnungsamt zu melden.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass das Ordnungsamt bei der großen Zahl der Verkehrsordnungswidrigkeiten keinen Schriftverkehr über die weitere Bearbeitung und den Ausgang des Verfahrens führen kann. Zudem sind datenschutzrechtliche Belange zu wahren.