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Müllbehälter - Neubestellung / Umbestellung / Abbestellung (Antrag)

Bei Neuaufstellung/Abbestellung und Änderungen von Abfallgefäßen (Restmüll, Biomüll und Altpapier) ist vom Grundstückeigentümer oder Verwalter ein Online-Antrag (siehe unten, "Service starten") an den Baubetriebshof  zu richten.

Der Austausch der Müllgefäße wird dann zum Beginn des nächsten Monats vorgenommen. Die Gebühren (für Rest- und Biomüll) werden mit dem Grundbesitzabgaben-Bescheid durch das Amt für Finanzen festgesetzt.

  • Abfallwirtschafts- und Kreislaufgesetz (KrW/AbfG) vom 27.09.1994 in der z.Z. gültigen Fassung
  • Abfallgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LAbfG NW) vom 21.06.1988 in der z.Zt. gültigen Fassung

Ortsrecht:

Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Schwerte

Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Schwerte

tanja.loewenstein(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-392
Details

Rathaus II

Raum: 203
Konrad-Zuse-Str. 10
58239 Schwerte
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:08:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 15:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 15:00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr
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