Bei Neuaufstellung/Abbestellung und Änderungen von Abfallgefäßen (Restmüll, Biomüll und Altpapier) ist vom Grundstückeigentümer oder Verwalter ein Online-Antrag (siehe unten, "Service starten") an den Baubetriebshof zu richten.
Der Austausch der Müllgefäße wird dann zum Beginn des nächsten Monats vorgenommen. Die Gebühren (für Rest- und Biomüll) werden mit dem Grundbesitzabgaben-Bescheid durch das Amt für Finanzen festgesetzt.
Ortsrecht:
Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Schwerte
Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Schwerte
Bei Neuaufstellung/Abbestellung und Änderungen von Abfallgefäßen (Restmüll, Biomüll und Altpapier) ist vom Grundstückeigentümer oder Verwalter ein Online-Antrag (siehe unten, "Service starten") an den Baubetriebshof zu richten.
Der Austausch der Müllgefäße wird dann zum Beginn des nächsten Monats vorgenommen. Die Gebühren (für Rest- und Biomüll) werden mit dem Grundbesitzabgaben-Bescheid durch das Amt für Finanzen festgesetzt.
Ortsrecht:
Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Schwerte
Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Schwerte
Bei Neuaufstellung/Abbestellung und Änderungen von Abfallgefäßen (Restmüll, Biomüll und Altpapier) ist vom Grundstückeigentümer oder Verwalter ein Online-Antrag (siehe unten, "Service starten") an den Baubetriebshof zu richten.
Der Austausch der Müllgefäße wird dann zum Beginn des nächsten Monats vorgenommen. Die Gebühren (für Rest- und Biomüll) werden mit dem Grundbesitzabgaben-Bescheid durch das Amt für Finanzen festgesetzt.
Ortsrecht:
Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Schwerte
Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Schwerte
Tanja
Löwenstein
70_Verwaltung
Montag
08:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 15:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 15:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Michael
Starzonek
70_Verwaltung
Montag
08:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 15:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 15:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Uwe
Tembaak
70_Verwaltung
Montag
08:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 15:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 15:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Ursula
Benesch
70_Verwaltung
Montag
08:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 15:00 Uhr
Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
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Bei Neuaufstellung/Abbestellung und Änderungen von Abfallgefäßen (Restmüll, Biomüll und Altpapier) ist vom Grundstückeigentümer oder Verwalter ein Online-Antrag (siehe unten, "Service starten") an den Baubetriebshof zu richten.
Der Austausch der Müllgefäße wird dann zum Beginn des nächsten Monats vorgenommen. Die Gebühren (für Rest- und Biomüll) werden mit dem Grundbesitzabgaben-Bescheid durch das Amt für Finanzen festgesetzt.
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Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Schwerte
Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Schwerte
Hier können Grundstückseigentümer*innen oder Verwalter*innen einen Online-Antrag auf Neu-, Um- oder Abbestellung von Müllbehältern stellen.
Tag | Uhrzeit |
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Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 15:00 Uhr |
Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 15:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 15:00 Uhr |
Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |