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Lebenspartnerschaftsurkunde

Wenn Sie in Schwerte eine Lebenspartnerschaft geschlossen haben, können Sie hier (siehe unter „Formulare") Ihre Lebenspartnerschaftsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck des Lebenspartnerschaftsregisters erhalten.

Berechtigt, eine Urkunde zu bekommen sind alle Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren, Abkömmlinge und Geschwister. Andere Personen müssen ihr rechtliches Interesse glaubhaft machen.

Sie können Ihre Urkunde gerne online anfordern. Bitte klicken Sie dafür weiter unten auf „Formulare"!

Lebenspartnerschaftsurkunden anderer Standesämter können Sie hier NICHT erhalten. Als Hilfestellung für die Urkundenbestellung bei anderen Standesämtern können Sie das Formular „Urkundenanforderung (allgemein)" (siehe unter „Formulare") benutzen.

  • Urkunden für die gesetzliche Rente: gebührenfrei
  • Alle weiteren Urkunden sind gebührenpflichtig:
    • Die erste Urkunde kostet 12,00 Euro und jede gleichzeitig ausgestellte gleiche Urkunde 6,00 Euro/Stück
  • Ermäßigung:
    • 100 % Ermäßigung erhalten Leistungsbezieher gem. SGB II, SGB XII und AsylbLG.
    Die Zugehörigkeit zum berechtigten Personenkreis ist durch Vorlage des Bewilligungsbescheides nachzuweisen.

Zahlungsarten

  • bar bei Abholung im Standesamt (berechtigte Person selbst mit Personalausweis oder Pass, andernfalls beauftragte Person mit eigenem Personalausweis oder Pass und formloser Vollmacht)
  • per Vorkasse (Vorabüberweisung an die Stadtkasse), wenn Zusendung gewünscht ist (bitte benutzen Sie das Formular „Eheurkunde anfordern"!). Nachdem die Zahlung eingegangen ist, wird die Urkunde zugeschickt.
  • Schecks und Postwertzeichen können als Zahlungsmittel leider nicht akzeptiert werden!
  • Bei Urkunden für Rentenzwecke legen Sie bitte das Anforderungsschreiben der Rentenversicherung vor.
  • Lichtbildausweis
  • Falls Sie die Lebenspartnerschaftsurkunde über die Lebenspartnerschaft eines Angehörigen benötigen, weisen Sie bitte nach, dass es sich um einen Vorfahren oder Abkömmling handelt.
  • Ansonsten müssen Sie Ihr rechtliches Interesse an der Ausstellung der Urkunden glaubhaft machen.
Melanie.Schmidt(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-349
Details

Rathaus I

Raum: 017
Rathausstr. 31
58239 Schwerte
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TagUhrzeit
Montag:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung

susanne.degwer(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-362
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Rathaus I

Raum: 018
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simone.asua-honert(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-350
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marion.kranhold(at)stadt-schwerte.de
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Urkunde, Urkundenbestellung (Lebenspartnerschaft)
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