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Lastenausgleich

Hinweise zur Abwicklung von Altfällen nach dem Lastenausgleichsgesetz.

Das Lastenausgleichsgesetz ist durch das Kriegsfolgenbereinigungsgesetz mit Wirkung zum 01.01.1993 außer Kraft getreten. Bei Rückfragen zur Abwicklung von Altfällen wenden Sie sich bitte an das

Gemeinsame Ausgleichsamt
für die Stadt Dortmund und den Kreis Unna 
Hoher Wall 5 - 7
44122 Dortmund
Telefon: 0 23 1 / 50- 0

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Stadt Dortmund - Ausgleichsamt

Kriegsfolgen