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Ladenöffnungsgesetz / Verkaufsoffen Sonntage

In NRW sind gewerbliche Tätigkeiten von Montags bis Samstag von 00:00 bis 23:59 zulässig. Zu beachten sind die gesetzlichen Regelungen zu Arbeitsschutz und den Arbeitszeiten.

An Sonntagen sind gewerbliche Tätigkeiten und Tätigkeiten, die die allgemeine Erholung stören oder stören können nur in Ausnahmefällen zulässig.

Verkaufsoffene Sonntage werden vom Rat der Stadt Scherte beschlossen. 

kai.ogniwek(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-367
Details

Rathaus II

Raum: 124
Konrad-Zuse-Str. 10
58239 Schwerte
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr