Kai
Ogniwek
Standard
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
In NRW sind gewerbliche Tätigkeiten von Montags bis Samstag von 00:00 bis 23:59 zulässig. Zu beachten sind die gesetzlichen Regelungen zu Arbeitsschutz und den Arbeitszeiten.
An Sonntagen sind gewerbliche Tätigkeiten und Tätigkeiten, die die allgemeine Erholung stören oder stören können nur in Ausnahmefällen zulässig.
Verkaufsoffene Sonntage werden vom Rat der Stadt Scherte beschlossen.
Tag | Uhrzeit |
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Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr |
Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |