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Kommunaler Ordnungsdienst (KOD)

Im Ordnungsamt ist ein kommunaler Ordnungsdienst (KOD) bestehend aus zurzeit drei Mitarbeitern eingeführt worden. Der KOD soll zum einen die öffentliche Sicherheit und Ordnung besser gewährleisten. Zum anderen soll aber auch das subjektive Sicherheitsgefühl der Schwerter Bevölkerung sowie die Sauberkeit in der Stadt verbessert werden.

Der KOD wird im gesamten Stadtgebiet präsent sein, um mögliche Störer der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vor einer Tat abzuschrecken, z.B. durch Innenstadtstreifen. Diese Streifgänge werden immer zu zweit durchgeführt. Zudem bearbeitet der KOD Bürgerbeschwerden über Lärm, Verschmutzung, Vandalismus, Falschparker oder andere Ordnungswidrigkeiten.

Die Beschäftigten des KOD dürfen u.a. Ermahnungen und Verwarnungen (mit oder ohne Verwarnungsgeld) aussprechen. Weiterhin sind sie berechtigt, Platzverweise zu erteilen, zur weiteren Ermittlung von Sachverhalten können sie auch Personalien feststellen. Der KOD hat jedoch keine polizeilichen Befugnisse. Aus diesem Grund soll zukünftig die Ordnungspartnerschaft mit der Polizei durch „gemischte" Streifen zum Leben erweckt werden. In diesem Fall würde immer ein Beschäftigter des KOD zusammen mit einem Polizisten/einer Polizistin auf Streife gehen.

Aufgrund der flexiblen Arbeitszeiten können die Beschäftigten des KOD grundsätzlich auch in den Abend- und Nachtstunden sowie an den Wochenenden und Feiertagen bei spontan eintretenden Einsatzlagen reagieren.

Die Beschäftigen des KOD sind an ihrer blauen Dienstkleidung und dem entsprechend beklebten Dienstfahrzeug erkennbar. Aufgrund des häufigen Außendienstes ist die Erreichbarkeit per E-Mail (siehe Ansprechpartner) besser als die telefonische Erreichbarkeit. Ein per E-Mail eingereichtes Anliegen wird kurzfristig bearbeitet.

Sebastian.Knop(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-348
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