Bei einem Umzug ist der Fahrzeughalter verpflichtet seine Fahrzeugpapiere entsprechend ändern zu lassen. Findet der Umzug innerhalb des Kreises Unna nach Schwerte statt, so kann dies auch im Bürgerservice der Stadt Schwerte erledigt werden.
Wenn Sie aus einem anderem Kreis nach Schwerte zuziehen, müssen Sie Ihre Fahrzeugpapiere beim Kreis Unna ändern lassen.
Sie möchten in der Zulassungsbehörde einen Vorgang zu Ihrem Fahrzeug bearbeiten lassen, verfügen aber nicht selbst über die Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. den Fahrzeugbrief (z.B. wegen Sicherungsübereignung). Sobald die Dokumente von der entsprechenden Stelle angefordert wurden, können Sie hier prüfen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. der Fahrzeugbrief bereits in der Zulassungsbehörde vorliegt.
Die anfallende Gebühr kann ab einem Betrag von 10,00 Euro auch per ec-cash bezahlt werden.
Bei einem Umzug ist der Fahrzeughalter verpflichtet seine Fahrzeugpapiere entsprechend ändern zu lassen. Findet der Umzug innerhalb des Kreises Unna nach Schwerte statt, so kann dies auch im Bürgerservice der Stadt Schwerte erledigt werden.
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Sie möchten in der Zulassungsbehörde einen Vorgang zu Ihrem Fahrzeug bearbeiten lassen, verfügen aber nicht selbst über die Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. den Fahrzeugbrief (z.B. wegen Sicherungsübereignung). Sobald die Dokumente von der entsprechenden Stelle angefordert wurden, können Sie hier prüfen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. der Fahrzeugbrief bereits in der Zulassungsbehörde vorliegt.
Die anfallende Gebühr kann ab einem Betrag von 10,00 Euro auch per ec-cash bezahlt werden.
Halil
Meral
33
Montag
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Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
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Miriam
Cichon
33
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Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
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Brigitte
Osthoff
33
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Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
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Filomena
Interlandi
33
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Petra
Zielony
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