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Jugendhilfeplanung

Konzeptionierung, Organisation und Koordination der Jugendhilfeplanung gem. §§ 79, 80 SGB VIII

Kinder, Jugendliche und Familien sollen die Mögllichkeit haben, in ihrem Wohnumfeld Kontakte zu pflegen. Eltern sollen in ihrer Erziehungsverantwortung gestützt und gestärkt werden. Ein wirksames und vielfältiges Angebot von Jugendhilfeleistungen hat dies zu gewährleisten. Dazu gehören auch ausreichende Betreuungsmöglichkeiten und eine besondere Förderung gefährdeter Kinder und Jugendlicher. Jugendhilfeplanung hat die Aufgabe, die entsprechenden Bedarfe zu ermitteln und Konzepte zur Befriedigung der Bedarf zu entwickeln. Bei allen Planungsaufgaben sind die Träger der freien Jugendhilfe zu beteiligen. Planungsbereiche sind z.B.

  • Kindergartenentwicklungsplanung
  • Spielplatzentwicklungsplanung
  • Angebote der offenen Jugendarbeit
  • Angebote der Jugendverbände
linda.schmidt(at)stadt-schwerte.de

Rathaus am Stadtpark

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58239 Schwerte
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Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr und nur nach Vereinbarung
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Planung, Jugendarbeit, Spielplatzentwicklungsplan, Inklusionsplan, Spielplätze, Kinder- und Jugendförderplan, Förderplan, Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan