Linda
Schmidt
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Montag
nur nach Vereinbarung
Dienstag
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Konzeptionierung, Organisation und Koordination der Jugendhilfeplanung gem. §§ 79, 80 SGB VIII
Kinder, Jugendliche und Familien sollen die Mögllichkeit haben, in ihrem Wohnumfeld Kontakte zu pflegen. Eltern sollen in ihrer Erziehungsverantwortung gestützt und gestärkt werden. Ein wirksames und vielfältiges Angebot von Jugendhilfeleistungen hat dies zu gewährleisten. Dazu gehören auch ausreichende Betreuungsmöglichkeiten und eine besondere Förderung gefährdeter Kinder und Jugendlicher. Jugendhilfeplanung hat die Aufgabe, die entsprechenden Bedarfe zu ermitteln und Konzepte zur Befriedigung der Bedarf zu entwickeln. Bei allen Planungsaufgaben sind die Träger der freien Jugendhilfe zu beteiligen. Planungsbereiche sind z.B.
Kinder- und Jugendförderplanung:
Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan 2021 - 2025 der Stadt Schwerte
Spielplatzentwicklungsplanung:
Spielplatzentwicklungsplan 2005
Spielplatzentwicklungsplan 2010
Spielplatzentwicklungsplan 2018
| Tag | Uhrzeit |
|---|---|
| Montag: | nur nach Vereinbarung |
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