Anliegen A - Z

Jugendhilfeplanung

Konzeptionierung, Organisation und Koordination der Jugendhilfeplanung gem. §§ 79, 80 SGB VIII

Kinder, Jugendliche und Familien sollen die Mögllichkeit haben, in ihrem Wohnumfeld Kontakte zu pflegen. Eltern sollen in ihrer Erziehungsverantwortung gestützt und gestärkt werden. Ein wirksames und vielfältiges Angebot von Jugendhilfeleistungen hat dies zu gewährleisten. Dazu gehören auch ausreichende Betreuungsmöglichkeiten und eine besondere Förderung gefährdeter Kinder und Jugendlicher. Jugendhilfeplanung hat die Aufgabe, die entsprechenden Bedarfe zu ermitteln und Konzepte zur Befriedigung der Bedarf zu entwickeln. Bei allen Planungsaufgaben sind die Träger der freien Jugendhilfe zu beteiligen. Planungsbereiche sind z.B.

  • Kindergartenentwicklungsplanung
  • Spielplatzentwicklungsplanung
  • Angebote der offenen Jugendarbeit
  • Angebote der Jugendverbände

Inklusion leben - Zukunft gestalten - Aktionsplan für Schwerte

Inklusionsplan

Kinder- und Jugendförderplanung:

Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan 2021 - 2025 der Stadt Schwerte

Spielplatzentwicklungsplanung:

Spielplatzentwicklungsplan 2005
Spielplatzentwicklungsplan 2010
Spielplatzentwicklungsplan 2018 

linda.schmidt(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-733
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Rathaus am Stadtpark

Raum: 204
Rathaus - Am Stadtpark 1
58239 Schwerte
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag:nur nach Vereinbarung
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr und nur nach Vereinbarung
Donnerstag:14:00 - 17:00 Uhr und nur nach Vereinbarung
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr
Maike.Steglich(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-732
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Rathaus am Stadtpark

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Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr und nur nach Vereinbarung
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