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Jugendhilfe im Strafverfahren

Die Jugendhilfe im Strafverfahren - Jugendgerichtshilfe - ist eine gesetzliche Aufgabe des Jugendamtes und wird als spezialisierter Dienst für das gesamte Stadtgebiet in enger Zusammenarbeit mit dem Jugendamt geleistet.

Dies ist ein externes Anliegen:
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