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Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (Innenstadt)

Der Ausschuss für Demographie, Stadtentwicklung und Umwelt hat in seiner Sitzung am 09.01.2014 das "Integrierte Handlungskonzept Innenstadt Schwerte" im Sinne eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes gemäß § 171b Absatz 2 BauGB als Grundlage für die Städtebauförderung beschlossen. Für die im Konzept beschriebenen Einzelmaßnahmen werden vor Antragstellung separate Beschlussvorlagen erstellt und den politischen Gremien zur Beratung und Entscheidung vorgelegt.

Im Rahmen eines Partizipationsprozesses wurde das in 2012 beschlossene vorläufige Integrierte Handlungskonzept ergänzt und qualifiziert. Die Bürgerinnen und Bürger haben Kritik, Verbesserungsvorschläge, Maßnahmenvorschläge, Hinweise und Anregungen im Rahmen einer Flyeraktion, zwei Abendveranstaltungen sowie einer Stadtexpedition eingebracht. Diese Anregungen wurden aufbereitet und nach Abwägung der unterschiedlichen Belange in das Integrierte Handlungskonzept eingearbeitet.

Das Integrierte Handlungskonzept Innenstadt Schwerte umfasst die städtebauliche Entwicklungsachse vom Schwerter Bahnhof über die Innenstadt, die Altstadt, das Kulturzentrum Rohrmeisterei bis hin zur Ruhraue. Es behandelt als integriertes Konzept die unterschiedlichsten Themenbereiche, angefangen vom Wohnen über Verkehr, Arbeiten, Freizeit bis hin zum Städtebau. Im Rahmen des Konzeptes werden Entwicklungsimpulse auf der Entwicklungsachse durch Initialmaßnahmen vorgeschlagen. Die vorgeschlagenen Initialmaßnahmen sollen Auslöser weiterer privater Investitionen und Verbesserungen sein.

Räumlich beziehen sich die Maßnahmen auf den Bahnhofsvorplatz, die Bahnhofsstraße, die Fußgängerzone Hüsingstraße / Mährstraße, die Hagener Straße, Kleiner Markt / Maktplatz /Wuckenhof, das historische Zentrum um St. Viktor sowie das Umfeld und die Verbindung zur Rohrmeisterei. Die Maßnahmen wurden in ihrer zeitlichen Abfolge priorisiert. Als prioritäre Maßnahme soll zunächst mit der Entwicklung rund um St. Viktor in 2014 begonnen werden.

Gemäß den Förderrichtlinien ist ein Integriertes Handlungskonzept zwingende Voraussetzung, um Fördermittel im Rahmen der Stadterneuerung mit der angestrebten Programmausrichtung "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" zu erhalten. Das überarbeitete Handlungskonzept bildet daher die Grundlage für eine Teilnahme am Städtebauförderprogramm 2014 und für die darauf folgenden Jahre. Für die beschriebenen Einzelmaßnahmen sind jeweils separate Förderanträge zu stellen.

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