Bei der Errichtung von Gebäuden werden von der Stadt Schwerte Hausnummern festgesetzt. Die Mitteilung über Ihre Hausnummer erhalten Sie in der Regel mit der Baugenehmigung.
Ein Eigentümer muss sein Grundstück mit der von der Stadt Schwerte festgesetzten Bezeichnung deutlich kennzeichnen. Diese Bezeichnung ist für Rettungsnotdienst, Polizei, Feuerwehr und das Einwohnermeldewesen unerlässlich und soll das Auffinden der Grundstücke in Notsituationen wesentlich erleichtern.
Die Vergabe der Hausnummer ist kostenlos.
Bauanträge werden bei der Bauordnung abgegeben und im Verlauf des Bearbeitungsverfahrens wird eine ordnungsrechtlich korrekte Bezeichnung für das beantragte Objekt vergeben. Über alle vergebenen Bezeichnungen wird zur Übersicht und Orientierung ein Hausnummernplan geführt.
Bei der Errichtung von Gebäuden werden von der Stadt Schwerte Hausnummern festgesetzt. Die Mitteilung über Ihre Hausnummer erhalten Sie in der Regel mit der Baugenehmigung.
Ein Eigentümer muss sein Grundstück mit der von der Stadt Schwerte festgesetzten Bezeichnung deutlich kennzeichnen. Diese Bezeichnung ist für Rettungsnotdienst, Polizei, Feuerwehr und das Einwohnermeldewesen unerlässlich und soll das Auffinden der Grundstücke in Notsituationen wesentlich erleichtern.
Die Vergabe der Hausnummer ist kostenlos.
Bauanträge werden bei der Bauordnung abgegeben und im Verlauf des Bearbeitungsverfahrens wird eine ordnungsrechtlich korrekte Bezeichnung für das beantragte Objekt vergeben. Über alle vergebenen Bezeichnungen wird zur Übersicht und Orientierung ein Hausnummernplan geführt.
Heike
Westerheide
61
Montag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr|und nach Vereinbarung
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Anja
Berger
61
Montag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr|und nach Vereinbarung
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Bei der Errichtung von Gebäuden werden von der Stadt Schwerte Hausnummern festgesetzt. Die Mitteilung über Ihre Hausnummer erhalten Sie in der Regel mit der Baugenehmigung.
Ein Eigentümer muss sein Grundstück mit der von der Stadt Schwerte festgesetzten Bezeichnung deutlich kennzeichnen. Diese Bezeichnung ist für Rettungsnotdienst, Polizei, Feuerwehr und das Einwohnermeldewesen unerlässlich und soll das Auffinden der Grundstücke in Notsituationen wesentlich erleichtern.
Die Vergabe der Hausnummer ist kostenlos.
Bauanträge werden bei der Bauordnung abgegeben und im Verlauf des Bearbeitungsverfahrens wird eine ordnungsrechtlich korrekte Bezeichnung für das beantragte Objekt vergeben. Über alle vergebenen Bezeichnungen wird zur Übersicht und Orientierung ein Hausnummernplan geführt.
Tag | Uhrzeit |
---|---|
Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung |
Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung |
Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr|und nach Vereinbarung |
Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung |
Tag | Uhrzeit |
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Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung |
Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung |
Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr|und nach Vereinbarung |
Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung |