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Hausnummerierung

Bei der Errichtung von Gebäuden werden von der Stadt Schwerte Hausnummern festgesetzt. Die Mitteilung über Ihre Hausnummer erhalten Sie in der Regel mit der Baugenehmigung.

Ein Eigentümer muss sein Grundstück mit der von der Stadt Schwerte festgesetzten Bezeichnung deutlich kennzeichnen. Diese Bezeichnung ist für Rettungsnotdienst, Polizei, Feuerwehr und das Einwohnermeldewesen unerlässlich und soll das Auffinden der Grundstücke in Notsituationen wesentlich erleichtern.

Die Vergabe der Hausnummer ist kostenlos.

Bauanträge werden bei der Bauordnung abgegeben und im Verlauf des Bearbeitungsverfahrens wird eine ordnungsrechtlich korrekte Bezeichnung für das beantragte Objekt vergeben. Über alle vergebenen Bezeichnungen wird zur Übersicht und Orientierung ein Hausnummernplan geführt.

Heike.Westerheide(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-675
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Rathaus I

Raum: 403
Rathausstr. 31
58239 Schwerte
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TagUhrzeit
Montag:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr|und nach Vereinbarung
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
anja.berger(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-471
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Rathaus I

Raum: 405
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