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Haushalt 2024/2025

Der Rat der Stadt Schwerte hat in seiner Sitzung am 20.03.2024 die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 mit Anlagen beschlossen.

Im Sinne des § 80 Abs. 5 GO NRW wird die Haushaltssatzung nach der Anzeige bei der Aufsichtsbehörde im Amtsblatt öffentlich bekanntgemacht.

Die Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes gem. § 76 GO NRW ist mit dem vollständigen Abbau der bilanziellen Überschuldung und Aufbau von Eigenkapital durch den in 2021 erzielten Jahresüberschuss entfallen.

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