Bei bestimmten, überwiegend gesundheitlichen Voraussetzungen kann man sich gemäß § 46 Absatz 1 Nr. 5b Straßenverkehrsordnung von der Pflicht einen Helm zu tragen und/oder einen Sicherheitsgurt anzulegen befreien lassen.
Einen Antrag zur Befreiung können Sie beim Bürgerservice der Stadt Schwerte stellen.
Um Ihre Voraussetzungen belegen zu können, benötigen Sie immer ein ärztliches Attest oder Sie verwenden den hier hinterlegten Antrag, auf dem Ihr Arzt die Voraussetzungen lediglich noch bestätigen muss.
Die anfallende Gebühr kann auch per ec-cash bezahlt werden.
Team
Bürgerservice
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Montag
07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke) | 13:00 - 16:00 Uhr (Termin)
Dienstag
07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke) | 13:00 - 16:00 Uhr (Wartemarke)
Mittwoch
07:00 - 12:00 Uhr (Termin)
Donnerstag
07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke) | 13:30 - 18:00 Uhr (Termin)
Freitag
07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke)
Bei bestimmten, überwiegend gesundheitlichen Voraussetzungen kann man sich gemäß § 46 Absatz 1 Nr. 5b Straßenverkehrsordnung von der Pflicht einen Helm zu tragen und/oder einen Sicherheitsgurt anzulegen befreien lassen.
Einen Antrag zur Befreiung können Sie beim Bürgerservice der Stadt Schwerte stellen.
Um Ihre Voraussetzungen belegen zu können, benötigen Sie immer ein ärztliches Attest oder Sie verwenden den hier hinterlegten Antrag, auf dem Ihr Arzt die Voraussetzungen lediglich noch bestätigen muss.
Die anfallende Gebühr kann auch per ec-cash bezahlt werden.
Hier können Sie einen Antrag auf Befreiung von der Pflicht zum Anlegen des Sicherheitsgurtes / Tragen des Schutzhelmes gemäß § 46 Absatz 1 Nummer 5b Straßenverkehrsordnung stellen.
Tag | Uhrzeit |
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Montag: | 07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke) | 13:00 - 16:00 Uhr (Termin) |
Dienstag: | 07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke) | 13:00 - 16:00 Uhr (Wartemarke) |
Mittwoch: | 07:00 - 12:00 Uhr (Termin) |
Donnerstag: | 07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke) | 13:30 - 18:00 Uhr (Termin) |
Freitag: | 07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke) |