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Grabstättenpflege (Antrag)

Grundsätzlich wird unterschieden zwischen Grabstätten für Sargbestattungen und solchen für Urnen- bzw. Aschebeisetzungen. Weitere Informationen zum Thema "Grabarten, -pflege und Bestattungsformen" finden Sie hier.

Die Ruhezeit beträgt bei allen Bestattungsarten 25 Jahre.

Die Stadt Schwerte bietet an, eine Grabstätte gegen Gebühr, bis zu 5 Jahre vor Ablauf der Ruhezeit abzuräumen und einzuebnen. Dies nennt sich "Pflege vor Ablauf der Ruhezeit".

  • Als besonderen Service bietet die Friedhofsverwaltung Schwerte, maximal fünf Jahre vor Ablauf der Ruhezeit, eine Pflegeübernahme an. Diese können Sie hier beantragen

Katja.Kordt(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-320
Details

Baubetriebshof

Raum: 209
Schützenstr. 67
58239 Schwerte
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:08:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 15:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 15:00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr