Grundsätzlich wird unterschieden zwischen Grabstätten für Sargbestattungen und solchen für Urnen- bzw. Aschebeisetzungen. Weitere Informationen zum Thema "Grabarten, -pflege und Bestattungsformen" finden Sie hier.
Die Ruhezeit beträgt bei allen Bestattungsarten 25 Jahre.
Die Stadt Schwerte bietet an, eine Grabstätte gegen Gebühr, bis zu 5 Jahre vor Ablauf der Ruhezeit abzuräumen und einzuebnen. Dies nennt sich "Pflege vor Ablauf der Ruhezeit".
Katja
Kordt
70_Verwaltung
Montag
08:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 15:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 15:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Grundsätzlich wird unterschieden zwischen Grabstätten für Sargbestattungen und solchen für Urnen- bzw. Aschebeisetzungen. Weitere Informationen zum Thema "Grabarten, -pflege und Bestattungsformen" finden Sie hier.
Die Ruhezeit beträgt bei allen Bestattungsarten 25 Jahre.
Die Stadt Schwerte bietet an, eine Grabstätte gegen Gebühr, bis zu 5 Jahre vor Ablauf der Ruhezeit abzuräumen und einzuebnen. Dies nennt sich "Pflege vor Ablauf der Ruhezeit".
Als besonderen Service bietet die Friedhofsverwaltung Schwerte, maximal fünf Jahre vor Ablauf der Ruhezeit, eine Pflegeübernahme an. Diese können Sie hier beantragen
Tag | Uhrzeit |
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Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 15:00 Uhr |
Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 15:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 15:00 Uhr |
Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |