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Gewerbeummeldung (Wirtschaftsservice-Portal)

Wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb innerhalb der Gemeinde verlegen oder die Tätigkeit des Gewerbes wechseln oder ausdehnen wollen, müssen Sie den Gewerbebetrieb ummelden.

Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb des Bereiches einer Behörde, ein Wechsel des Gegenstandes des Gewerbes oder eine Ausdehnung auf Waren oder Leistungen, die bei dem Gewerbebetrieb der bereits früher angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, ist durch den/die Gewerbetreibende*n der zuständigen Behörde gleichzeitig anzuzeigen.

Das Unterlassen der Anzeige zur Ummeldung des Gewerbes stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Anzeigepflichtig ist der/die Gewerbetreibende selbst. Bei einem Einzelunternehmen ist dies der/die Inhaber*in, bei einer Personengesellschaft alle persönlich haftenden, vertretungsberechtigten Gesellschafter*innen und bei einer Kapitalgesellschaft die vertretungsberechtigten Geschäftsführenden (GmbH) bzw. der Vorstand (AG).

Weitere Services der Gewerbemeldung:

Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW

Tarifstelle 12.1.3 Bescheinigungen des Empfanges und Prüfung der Anzeige über den Beginn oder die Verlegung eines Gewerbebetriebes sowie über Veränderungen (Wechsel des Gegenstandes des Gewerbes, Ausdehnung auf nicht geschäftsübliche Waren oder Leistungen) (§ 15 Abs. 1 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 S. 1 und § 14 Abs. 1 S. 2 Nrn. 1 und 2 der Gewerbeordnung)

  1. Grundgebühr: 26 Euro,
  2. Grundgebühr für eine juristische Person: 33 Euro

 

Abhängig von der Anzahl der gesetzlichen Vertretungen kann die Gebühr auch höher liegen (ab der zweiten vertretungsberechtigten Person jeweils 13 Euro pro Person zusätzlich)

Die Gebühr wird am Ende des Anmeldeprozesses automatisiert erhoben. 

Mögliche Zahlungsverfahren sind PayPal, Kreditkarte, Giropay (Bezahlung über das Girokonto) und paydirekt.

  • Ausweisdokument der antragstellenden Person (Personalausweis oder Pass),
  • Ggf. Aufenthaltstitel mit dem Vermerk "Erwerbstätigkeit gestattet", wenn die antragstellende Person nicht aus einem Staat der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz kommt,
  • Ggf. aktuelle Anmeldebestätigung, sofern im Ausweisdokument keine Privatanschrift vermerkt ist,
  • Ggf. Eintrag bei der Handwerkskammer: Bei handwerklichen oder handwerksähnlichen Tätigkeiten wird für die Ausübung eines Gewerbes die Eintragung in die Handwerksrolle der Handwerkskammer benötigt,
  • Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe: Kopie der entsprechenden Erlaubnis bzw. Konzession,
  • Ggf. aktueller Auszug aus dem Handelsregister (bei bereits erfolgter Eintragung im Handelsregister),
  • Ggf. Kopie der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrags/Gründungsvertrages).
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Selbstständigkeit, Gewerbe, Betriebsverlegung