Ab 01.10.2026 ist das Ordnungsamt im Rathaus II für Gewerbeangelegenheiten zuständig.
Wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb innerhalb der Gemeinde verlegen oder die Tätigkeit des Gewerbes wechseln oder ausdehnen wollen, müssen Sie den Gewerbebetrieb ummelden.
Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb des Bereiches einer Behörde, ein Wechsel des Gegenstandes des Gewerbes oder eine Ausdehnung auf Waren oder Leistungen, die bei dem Gewerbebetrieb der bereits früher angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, ist durch den/die Gewerbetreibende*n der zuständigen Behörde gleichzeitig anzuzeigen.
Das Unterlassen der Anzeige zur Ummeldung des Gewerbes stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Anzeigepflichtig ist der/die Gewerbetreibende selbst. Bei einem Einzelunternehmen ist dies der/die Inhaber*in, bei einer Personengesellschaft alle persönlich haftenden, vertretungsberechtigten Gesellschafter*innen und bei einer Kapitalgesellschaft die vertretungsberechtigten Geschäftsführenden (GmbH) bzw. der Vorstand (AG).
Weitere Services der Gewerbemeldung:
Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW
Tarifstelle 12.1.3 Bescheinigungen des Empfanges und Prüfung der Anzeige über den Beginn oder die Verlegung eines Gewerbebetriebes sowie über Veränderungen (Wechsel des Gegenstandes des Gewerbes, Ausdehnung auf nicht geschäftsübliche Waren oder Leistungen) (§ 15 Abs. 1 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 S. 1 und § 14 Abs. 1 S. 2 Nrn. 1 und 2 der Gewerbeordnung)
Abhängig von der Anzahl der gesetzlichen Vertretungen kann die Gebühr auch höher liegen (ab der zweiten vertretungsberechtigten Person jeweils 13 Euro pro Person zusätzlich)
Die Gebühr wird am Ende des Anmeldeprozesses automatisiert erhoben.
Mögliche Zahlungsverfahren sind PayPal, Kreditkarte, Giropay (Bezahlung über das Girokonto) und paydirekt.
Sandra
Lindemann
32
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Ab 01.10.2026 ist das Ordnungsamt im Rathaus II für Gewerbeangelegenheiten zuständig.
Wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb innerhalb der Gemeinde verlegen oder die Tätigkeit des Gewerbes wechseln oder ausdehnen wollen, müssen Sie den Gewerbebetrieb ummelden.
Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb des Bereiches einer Behörde, ein Wechsel des Gegenstandes des Gewerbes oder eine Ausdehnung auf Waren oder Leistungen, die bei dem Gewerbebetrieb der bereits früher angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, ist durch den/die Gewerbetreibende*n der zuständigen Behörde gleichzeitig anzuzeigen.
Das Unterlassen der Anzeige zur Ummeldung des Gewerbes stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Anzeigepflichtig ist der/die Gewerbetreibende selbst. Bei einem Einzelunternehmen ist dies der/die Inhaber*in, bei einer Personengesellschaft alle persönlich haftenden, vertretungsberechtigten Gesellschafter*innen und bei einer Kapitalgesellschaft die vertretungsberechtigten Geschäftsführenden (GmbH) bzw. der Vorstand (AG).
Weitere Services der Gewerbemeldung:
Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW
Tarifstelle 12.1.3 Bescheinigungen des Empfanges und Prüfung der Anzeige über den Beginn oder die Verlegung eines Gewerbebetriebes sowie über Veränderungen (Wechsel des Gegenstandes des Gewerbes, Ausdehnung auf nicht geschäftsübliche Waren oder Leistungen) (§ 15 Abs. 1 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 S. 1 und § 14 Abs. 1 S. 2 Nrn. 1 und 2 der Gewerbeordnung)
Abhängig von der Anzahl der gesetzlichen Vertretungen kann die Gebühr auch höher liegen (ab der zweiten vertretungsberechtigten Person jeweils 13 Euro pro Person zusätzlich)
Die Gebühr wird am Ende des Anmeldeprozesses automatisiert erhoben.
Mögliche Zahlungsverfahren sind PayPal, Kreditkarte, Giropay (Bezahlung über das Girokonto) und paydirekt.
Hier können Sie ein Gewerbe ummelden.
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| Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr |
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