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Gewerberegister - erweiterter Auszug (Antrag)


Ab 01.10.2026 ist das Ordnungsamt im Rathaus II für Gewerbeangelegenheiten zuständig.


Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register. Die Gewerbeauskunft muss schriftlich oder persönlich von Ihnen beantragt werden.

Um einen Antrag auf einen erweiterten Auszug aus dem Gewerberegister beantragen zu können, muss ein berechtigtes Interesse glaubhaft nachweisen werden.

Falls kein rechtliches oder berechtigtes Interessen nachgewiesen werden kann, kann ein Antrag auf einfache Auskunft aus dem Gewerberegister gestellt werden.

  • 20,00 Euro

Die anfallende Gebühr kann auch per ec-cash bezahlt werden.

  • Personalausweis
  • geeignete Unterlagen (z.B. Mahnbescheide o.ä.) zum Nachweis des berechtigten Interesses
sandra.lindemann(at)stadt-schwerte.de

Rathaus II

Raum: 124
Konrad-Zuse-Str. 10
58239 Schwerte
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr
Auskunft aus dem Gewerberegister, Gewerberegister, Gewerberegisterauskünfte