Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register. Die Gewerbeauskunft muss schriftlich oder persönlich von Ihnen beantragt werden.
Um einen Antrag auf einen erweiterten Auszug aus dem Gewerberegister beantragen zu können, muss ein berechtigtes Interesse glaubhaft nachweisen werden.
Falls kein rechtliches oder berechtigtes Interessen nachgewiesen werden kann, kann ein Antrag auf einfache Auskunft aus dem Gewerberegister gestellt werden.
Die anfallende Gebühr kann ab einem Betrag von 10,00 Euro auch per ec-cash bezahlt werden.
Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register. Die Gewerbeauskunft muss schriftlich oder persönlich von Ihnen beantragt werden.
Um einen Antrag auf einen erweiterten Auszug aus dem Gewerberegister beantragen zu können, muss ein berechtigtes Interesse glaubhaft nachweisen werden.
Falls kein rechtliches oder berechtigtes Interessen nachgewiesen werden kann, kann ein Antrag auf einfache Auskunft aus dem Gewerberegister gestellt werden.
Die anfallende Gebühr kann ab einem Betrag von 10,00 Euro auch per ec-cash bezahlt werden.
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Bürgerservice
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Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register. Die Gewerbeauskunft muss schriftlich oder persönlich von Ihnen beantragt werden.
Um einen Antrag auf einen erweiterten Auszug aus dem Gewerberegister beantragen zu können, muss ein berechtigtes Interesse glaubhaft nachweisen werden.
Falls kein rechtliches oder berechtigtes Interessen nachgewiesen werden kann, kann ein Antrag auf einfache Auskunft aus dem Gewerberegister gestellt werden.
Die anfallende Gebühr kann ab einem Betrag von 10,00 Euro auch per ec-cash bezahlt werden.
Hier können Sie eine erweiterte Auskunft/Auszug aus dem Gewerberegister beantragen, dafür muss ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden.
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