Ab 01.10.2026 ist das Ordnungsamt im Rathaus II für Gewerbeangelegenheiten zuständig.
Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register. Die Gewerbeauskunft muss schriftlich oder persönlich von Ihnen beantragt werden.
Um einen Antrag auf einen erweiterten Auszug aus dem Gewerberegister beantragen zu können, muss ein berechtigtes Interesse glaubhaft nachweisen werden.
Falls kein rechtliches oder berechtigtes Interessen nachgewiesen werden kann, kann ein Antrag auf einfache Auskunft aus dem Gewerberegister gestellt werden.
Die anfallende Gebühr kann auch per ec-cash bezahlt werden.
Ab 01.10.2026 ist das Ordnungsamt im Rathaus II für Gewerbeangelegenheiten zuständig.
Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register. Die Gewerbeauskunft muss schriftlich oder persönlich von Ihnen beantragt werden.
Um einen Antrag auf einen erweiterten Auszug aus dem Gewerberegister beantragen zu können, muss ein berechtigtes Interesse glaubhaft nachweisen werden.
Falls kein rechtliches oder berechtigtes Interessen nachgewiesen werden kann, kann ein Antrag auf einfache Auskunft aus dem Gewerberegister gestellt werden.
Die anfallende Gebühr kann auch per ec-cash bezahlt werden.
Sandra
Lindemann
32
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
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Mittwoch
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Freitag
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Ab 01.10.2026 ist das Ordnungsamt im Rathaus II für Gewerbeangelegenheiten zuständig.
Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register. Die Gewerbeauskunft muss schriftlich oder persönlich von Ihnen beantragt werden.
Um einen Antrag auf einen erweiterten Auszug aus dem Gewerberegister beantragen zu können, muss ein berechtigtes Interesse glaubhaft nachweisen werden.
Falls kein rechtliches oder berechtigtes Interessen nachgewiesen werden kann, kann ein Antrag auf einfache Auskunft aus dem Gewerberegister gestellt werden.
Die anfallende Gebühr kann auch per ec-cash bezahlt werden.
Hier können Sie eine erweiterte Auskunft/Auszug aus dem Gewerberegister beantragen, dafür muss ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden.
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