Ab 01.10.2026 ist das Ordnungsamt im Rathaus II für Gewerbeangelegenheiten zuständig.
Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register. Die Gewerbeauskunft muss schriftlich oder persönlich von Ihnen beantragt werden.
Falls Sie ein rechtliches oder berechtigtes Interessen nachgeweisen können, kann ein Antrag für einen erweiterten Auszug gestellt werden.
Die anfallende Gebühr kann auch per ec-cash bezahlt werden.
Ab 01.10.2026 ist das Ordnungsamt im Rathaus II für Gewerbeangelegenheiten zuständig.
Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register. Die Gewerbeauskunft muss schriftlich oder persönlich von Ihnen beantragt werden.
Falls Sie ein rechtliches oder berechtigtes Interessen nachgeweisen können, kann ein Antrag für einen erweiterten Auszug gestellt werden.
Die anfallende Gebühr kann auch per ec-cash bezahlt werden.
Sandra
Lindemann
32
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Ab 01.10.2026 ist das Ordnungsamt im Rathaus II für Gewerbeangelegenheiten zuständig.
Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register. Die Gewerbeauskunft muss schriftlich oder persönlich von Ihnen beantragt werden.
Falls Sie ein rechtliches oder berechtigtes Interessen nachgeweisen können, kann ein Antrag für einen erweiterten Auszug gestellt werden.
Die anfallende Gebühr kann auch per ec-cash bezahlt werden.
Hier können Sie eine einfache Auskunft/Auszug aus dem Gewerberegister beantragen.
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| Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr |
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