Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register. Die Gewerbeauskunft muss schriftlich oder persönlich von Ihnen beantragt werden.
Falls Sie ein rechtliches oder berechtigtes Interessen nachgeweisen können, kann ein Antrag für einen erweiterten Auszug gestellt werden.
Die anfallende Gebühr kann ab einem Betrag von 10,00 Euro auch per ec-cash bezahlt werden.
Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register. Die Gewerbeauskunft muss schriftlich oder persönlich von Ihnen beantragt werden.
Falls Sie ein rechtliches oder berechtigtes Interessen nachgeweisen können, kann ein Antrag für einen erweiterten Auszug gestellt werden.
Die anfallende Gebühr kann ab einem Betrag von 10,00 Euro auch per ec-cash bezahlt werden.
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Bürgerservice
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Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register. Die Gewerbeauskunft muss schriftlich oder persönlich von Ihnen beantragt werden.
Falls Sie ein rechtliches oder berechtigtes Interessen nachgeweisen können, kann ein Antrag für einen erweiterten Auszug gestellt werden.
Die anfallende Gebühr kann ab einem Betrag von 10,00 Euro auch per ec-cash bezahlt werden.
Hier können Sie eine einfache Auskunft/Auszug aus dem Gewerberegister beantragen.
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