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Gewerbeabmeldung (Wirtschaftsservice-Portal)

Möchten Sie Ihr Gewerbe einstellen, an einen Ort verlegen, der in den Zuständigkeitsbereich einer anderen als der bisher zuständigen Gemeinde fällt oder möchten Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern? Dann müssen Sie Ihren Betrieb abmelden.

Wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes einstellen möchten, sind Sie verpflichtet, Ihr Gewerbe abzumelden. Das Gleiche gilt, wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes bzw. einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen und sich daraus die Zuständigkeit einer abweichenden Gemeinde ergibt.

Melden Sie zuerst Ihr Gewerbe oder Geschäft am bisherigen Standort ab. Anschließend melden Sie es am neuen Standort wieder an.

Wenn Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern, ist ebenfalls eine Gewerbeabmeldung erforderlich. Zunächst müssen Sie Ihren Betrieb unter der bisherigen Rechtsform abmelden. Anschließend melden Sie Ihr Gewerbe unter der neuen Rechtsform wieder an.

Wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes bzw. einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen, ohne dass sich an der Zuständigkeit innerhalb der Gemeinde etwas ändert, genügt eine Gewerbeummeldung.

Vorzunehmen ist die Abmeldung von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertretungen:

  1. Bei Einzelgewerben vom Gewerbetreibenden selbst,
  2. Bei Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) von der gesetzlichen Vertretung, bzw. den gesetzlichen Vertretungen.

Bei Personengesellschaften (z.B. OHG, KG, GbR, GmbH & Co. KG) sind von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter*innen jeweils Gewerbeabmeldungen vorzunehmen.

Weitere Services der Gewerbemeldung:

  • gebührenfrei
  • Ausweisdokument der antragstellenden Person (Personalausweis oder Pass),
  • Ggf. aktuelle Anmeldebestätigung, sofern im Ausweisdokument keine Privatanschrift vermerkt ist,
  • Ggf. Aufenthaltserlaubnis mit dem Vermerk "Erwerbstätigkeit gestattet", wenn die antragstellende Person nicht aus einem Staat der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz kommen,
  • Ggf. aktueller Auszug aus dem Handelsregister.
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Selbstständigkeit, Betriebsverlegung, Gewerbe