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Bürgerservice
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Montag
07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke) | 13:00 - 16:00 Uhr (Termin)
Dienstag
07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke) | 13:00 - 16:00 Uhr (Wartemarke)
Mittwoch
07:00 - 12:00 Uhr (Termin)
Donnerstag
07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke) | 13:30 - 18:00 Uhr (Termin)
Freitag
07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke)
Wenn die in der Gewerbeanzeige erhobenen Daten Ihres Gewerbebetriebes nicht (mehr) zutreffend sind, können Sie diese Änderungen der zuständigen Behörde mitteilen.
Eine Änderungsmitteilung kann ausschließlich dann gestellt werden, wenn kein als Ummeldung anzeigepflichtiger Vorgang nach § 14 Abs. 1 S. 1 und 2 Gewerbeordnung (GewO) vorliegt. Zu den Vorgängen, die unter die Ummeldung fallen, zählen:
Alle weiteren Änderungen, zum Beispiel die Änderung in der Wohnanschrift oder die Benennung einer neuen gesetzlichen Vertretung, können Sie über die Änderungsmitteilung der zuständigen Behörde melden.
Weitere Services der Gewerbemeldung:
Es fallen keine Gebühren an.
Hier können Sie eine Änderung für ihr Gewerbe melden.
Tag | Uhrzeit |
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