Maike
Steglich
51
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
nur nach Vereinbarung
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr und nur nach Vereinbarung
Donnerstag
14:00 - 17:00 Uhr und nur nach Vereinbarung
Freitag
nur nach Vereinbarung
Die AG § 78 ist eine Arbeitsgemeinschaft, die der Träger der öffentlichen Jugendhilfe einberuft. Teil nehmen die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie die Träger geförderter Maßnahmen. Ziel ist es, geplante Maßnahmen aufeinander abzustimmen und sich gegenseitig zu ergänzen.
Die AG § 78 trifft sich regelmäßig. Die zu besprechenden Themen werden gemeinsam mit der Sprecherin der AG § 78 für jede Sitzung festgelegt. Die jeweils aktuellen Termine können bei der Geschäftsführerin erfragt werden.
Tag | Uhrzeit |
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Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Dienstag: | nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr und nur nach Vereinbarung |
Donnerstag: | 14:00 - 17:00 Uhr und nur nach Vereinbarung |
Freitag: | nur nach Vereinbarung |