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Geschäftsführung der AG § 78

  • Geschäftsführung der AG § 78
  • Sicherstellen der Ablauforganisation

Die AG § 78 ist eine Arbeitsgemeinschaft, die der Träger der öffentlichen Jugendhilfe einberuft. Teil nehmen die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie die Träger geförderter Maßnahmen. Ziel ist es, geplante Maßnahmen aufeinander abzustimmen und sich gegenseitig zu ergänzen.

Die AG § 78 trifft sich regelmäßig. Die zu besprechenden Themen werden gemeinsam mit der Sprecherin der AG § 78 für jede Sitzung festgelegt. Die jeweils aktuellen Termine können bei der Geschäftsführerin erfragt werden.

Maike.Steglich(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-732
Details

Rathaus am Stadtpark

Raum: 205
Rathaus - Am Stadtpark 1
58239 Schwerte
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag:nur nach Vereinbarung
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr und nur nach Vereinbarung
Donnerstag:14:00 - 17:00 Uhr und nur nach Vereinbarung
Freitag:nur nach Vereinbarung
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