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Gehörlosenhilfe

Hilfe für Gehörlose erhalten Personen mit angeborener oder bis zum siebten Lebensjahr erworbener Taubheit oder Schwerhörigkeit, die an Taubheit grenzt, wenn sie in Nordrhein-Westfalen leben.

Die Hilfe wird nur auf Antrag gewährt. Der Antrag wird im Bürgerservice gestellt und dann zur Entscheidung an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe weitergeleitet.

Dies ist eine externe Dienstleistung:
Weiter zum Landschaftsverband Westfalen-Lippe

Kathrin.Koenig(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-250
Details

Rathaus I

Raum: 107
Rathausstr. 31
58239 Schwerte
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke) | 13:00 - 16:00 Uhr (Termin)
Dienstag:07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke) | 13:00 - 16:00 Uhr (Wartemarke)
Mittwoch:07:00 - 12:00 Uhr (Termin)
Donnerstag:07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke) | 13:30 - 18:00 Uhr (Termin)
Freitag:07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke)
Behinderung