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Geburtsurkunde

Wenn Sie in Schwerte (oder bis 1975 auch in Ergste, Geisecke, Lichtendorf, Villigst oder Westhofen) geboren wurden, können Sie hier (siehe unter "Formulare") Ihre Geburtsurkunde, eine internationale Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck des Geburtsregisters erhalten.

Berechtigt, eine Urkunde zu bekommen sind alle Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren, Abkömmlinge und Geschwister. Andere Personen müssen ihr rechtliches Interesse glaubhaft machen.

Sie können Ihre Urkunde gerne online anfordern. Bitte klicken Sie dafür weiter unten auf "Formulare"!

Sollten Sie Urkunden über eine Geburt benötigen, die länger als 110 Jahre her ist, wenden Sie sich bitte an das Stadtarchiv (siehe Ansprechperson(en)).

Geburtsurkunden anderer Standesämter können Sie hier NICHT erhalten. Als Hilfestellung für die Bestellung bei anderen Standesämtern können Sie das Formular "Urkundenanforderung (allgemein)" (siehe unter "Formulare") benutzen.

  • Urkunden für die gesetzliche Rente: gebührenfrei
  • Alle weiteren Urkunden sind gebührenpflichtig:
    • Die erste Urkunde kostet 12,00 Euro und jede gleichzeitig ausgestellte gleiche Urkunde 6,00 Euro/Stück
  • Ermäßigung:
    • 100 % Ermäßigung erhalten Leistungsbezieher gem. SGB II, SGB XII und AsylbLG.
    Die Zugehörigkeit zum berechtigten Personenkreis ist durch Vorlage des Bewilligungsbescheides nachzuweisen.

Zahlungsarten

  • bar bei Abholung im Standesamt (berechtigte Person selbst mit Personalausweis oder Pass, andernfalls beauftragte Person mit eigenem Personalausweis oder Pass und formloser Vollmacht)
  • per Vorkasse (Vorabüberweisung an die Stadtkasse), wenn Zusendung gewünscht ist (bitte benutzen Sie das unten aufgeführte Formular!). Wenn die Zahlung eingegangen ist, wird die Urkunde zugeschickt.
  • Schecks und Postwertzeichen können als Zahlungsmittel leider nicht akzeptiert werden!
  • Bei Urkunden für die gesetzliche Rente legen Sie bitte das Anforderungsschreiben der Rentenversicherung bei.
  • Bitte weisen Sie nach, dass es sich bei dem Geborenen um Sie selbst, Ihre*n Ehegattin*en, einen Vorfahren oder Abkömmling handelt.
  • Ansonsten müssen Sie Ihr rechtliches Interesse an der Ausstellung der Urkunden glaubhaft machen.
Melanie.Schmidt(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-349
Details

Rathaus I

Raum: 017
Rathausstr. 31
58239 Schwerte
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
simone.asua-honert(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-350
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Rathaus I

Raum: 015
Rathausstr. 31
58239 Schwerte
Öffnungszeiten
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Montag:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
marion.kranhold(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-361
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Rathaus I

Raum: 016
Rathausstr. 31
58239 Schwerte
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Montag:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung

susanne.degwer(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-362
Details

Rathaus I

Raum: 018
Rathausstr. 31
58239 Schwerte
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
für eine Urkunde über eine Geburt, die länger als 110 Jahre her ist
stadtarchiv(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-823
Details

City-Centrum/Bücherei

Raum: 225
Hagener Str. 7
58239 Schwerte

Montag bis Freitag: siehe www.kuwebe.de

Urkunde, Geburtsregisterausdruck, Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister, Urkundenbestellung (Geburt), Internationale Geburtsurkunde
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