Wenn Sie in Schwerte (oder bis 1975 auch in Ergste, Geisecke, Lichtendorf, Villigst oder Westhofen) geboren wurden, können Sie hier (siehe unter "Formulare") Ihre Geburtsurkunde, eine internationale Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck des Geburtsregisters erhalten.
Berechtigt, eine Urkunde zu bekommen sind alle Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren, Abkömmlinge und Geschwister. Andere Personen müssen ihr rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Sie können Ihre Urkunde gerne online anfordern. Bitte klicken Sie dafür weiter unten auf "Formulare"!
Sollten Sie Urkunden über eine Geburt benötigen, die länger als 110 Jahre her ist, wenden Sie sich bitte an das Stadtarchiv (siehe Ansprechperson(en)).
Geburtsurkunden anderer Standesämter können Sie hier NICHT erhalten. Als Hilfestellung für die Bestellung bei anderen Standesämtern können Sie das Formular "Urkundenanforderung (allgemein)" (siehe unter "Formulare") benutzen.
Ermäßigung:
Die Zugehörigkeit zum berechtigten Personenkreis ist durch Vorlage des Bewilligungsbescheides nachzuweisen.
Zahlungsarten
Melanie
Schmidt
33_34
Montag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Simone
Asua-Honert
33_34
Montag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Freitag
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Marion
Kranhold
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Montag
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Dienstag
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Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Susanne
Degwer
33_34
Montag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Stadtarchiv Schwerte
KuWeBe
Freitext
Montag bis Freitag: siehe www.kuwebe.de
Wenn Sie in Schwerte (oder bis 1975 auch in Ergste, Geisecke, Lichtendorf, Villigst oder Westhofen) geboren wurden, können Sie hier (siehe unter "Formulare") Ihre Geburtsurkunde, eine internationale Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck des Geburtsregisters erhalten.
Berechtigt, eine Urkunde zu bekommen sind alle Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren, Abkömmlinge und Geschwister. Andere Personen müssen ihr rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Sie können Ihre Urkunde gerne online anfordern. Bitte klicken Sie dafür weiter unten auf "Formulare"!
Sollten Sie Urkunden über eine Geburt benötigen, die länger als 110 Jahre her ist, wenden Sie sich bitte an das Stadtarchiv (siehe Ansprechperson(en)).
Geburtsurkunden anderer Standesämter können Sie hier NICHT erhalten. Als Hilfestellung für die Bestellung bei anderen Standesämtern können Sie das Formular "Urkundenanforderung (allgemein)" (siehe unter "Formulare") benutzen.
Ermäßigung:
Die Zugehörigkeit zum berechtigten Personenkreis ist durch Vorlage des Bewilligungsbescheides nachzuweisen.
Zahlungsarten
Anforderung von Urkunden aus dem Geburtsregister
Tag | Uhrzeit |
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Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung |
Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung |
Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung |
Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung |
Tag | Uhrzeit |
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Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung |
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Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung |
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Tag | Uhrzeit |
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Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung |
Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung |
Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung |
Tag | Uhrzeit |
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Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung |
Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung |
Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung |
Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung |
Montag bis Freitag: siehe www.kuwebe.de