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Geburtsname eines Kindes - Neubestimmung

In bestimmten Fällen kann der Familienname eines Kindes durch Erklärung beim Standesamt neu bestimmt werden. Da dieser Bereich sehr umfassend ist, sollten Sie sich durch das Standesamt beraten lassen.

  • 21,00 Euro
  • Ermäßigung:
    • 100 % Ermäßigung erhalten Leistungsbezieher gem. SGB II, SGB XII und AsylbLG.
    Die Zugehörigkeit zum berechtigten Personenkreis ist durch Vorlage des Bewilligungsbescheides nachzuweisen.
  • Schecks und Postwertzeichen können als Zahlungsmittel leider nicht akzeptiert werden!
  • Bitte erfragen Sie telefonisch oder persönlich beim Standesamt, welche Unterlagen erforderlich sind.
Melanie.Schmidt(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-349
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Namenswahl, Einbenennung, Namenserteilung, Namensänderung