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Geburtsname eines Kindes - Neubestimmung

In bestimmten Fällen kann der Familienname eines Kindes durch Erklärung beim Standesamt neu bestimmt werden. Da dieser Bereich sehr umfassend ist, sollten Sie sich durch das Standesamt beraten lassen.

  • 21,00 Euro
  • Ermäßigung:

    • 100 % Ermäßigung erhalten Leistungsbezieher gem. SGB II, SGB XII und AsylbLG.

    Die Zugehörigkeit zum berechtigten Personenkreis ist durch Vorlage des Bewilligungsbescheides nachzuweisen.

  • Bitte erfragen Sie telefonisch oder persönlich beim Standesamt, welche Unterlagen erforderlich sind.
standesamt(at)stadt-schwerte.de

Rathaus I

Raum: 017
Rathausstr. 31
58239 Schwerte
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TagUhrzeit
Montag:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr
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Namenswahl, Einbenennung, Namenserteilung, Namensänderung