Anliegen A - Z

Geburtsname eines Kindes - Neubestimmung


Das Namensrecht ändert sich ab 01.05.2025. 
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Internetseiten der Bundesregierung zu diesem Thema.

Die Internetseiten des Standesamtes Schwerte werden nach und nach dem neuen Namensrecht angepasst.


In bestimmten Fällen kann der Familienname eines Kindes durch Erklärung beim Standesamt neu bestimmt werden. Da dieser Bereich sehr umfassend ist, sollten Sie sich durch das Standesamt beraten lassen.

  • 21,00 Euro
  • Ermäßigung:

    • 100 % Ermäßigung erhalten Leistungsbezieher gem. SGB II, SGB XII und AsylbLG.

    Die Zugehörigkeit zum berechtigten Personenkreis ist durch Vorlage des Bewilligungsbescheides nachzuweisen.

  • Bitte erfragen Sie telefonisch oder persönlich beim Standesamt, welche Unterlagen erforderlich sind.
standesamt(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-360
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Rathaus I

Raum: 017
Rathausstr. 31
58239 Schwerte
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Montag:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
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Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
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Namenswahl, Einbenennung, Namenserteilung, Namensänderung