Wird ein Gebäude neu errichtet oder in der Grundfläche verändert, muss dieses eingemessen werden.
Im Liegenschaftskataster werden für das Stadtgebiet alle Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) dargestellt. Zur Laufendhaltung werden folgende Grundstücksvermessungen zur Erfüllung eigener Aufgaben gemäß Vermessungs- und Katastergesetz NW (VermKatG NW) durchgeführt:
Private Interessenten wenden sich bitte an
Die ist ein externes Anliegen:
Weiter zum Kreis Unna - Vermessung und Kataster
Martina
Bothin-Buhl
63
Montag
nur nach Vereinbarung
Dienstag
nur nach Vereinbarung
Mittwoch
nur nach Vereinbarung
Donnerstag
nur nach Vereinbarung
Freitag
nur nach Vereinbarung
Gudrun
Ivenz
63
Montag
nur nach Vereinbarung
Dienstag
nur nach Vereinbarung
Mittwoch
nur nach Vereinbarung
Donnerstag
nur nach Vereinbarung
Freitag
nur nach Vereinbarung
Patrick
Ruthmann
63
Montag
nur nach Vereinbarung
Dienstag
nur nach Vereinbarung
Mittwoch
nur nach Vereinbarung
Donnerstag
nur nach Vereinbarung
Freitag
nur nach Vereinbarung
Martina
Schrubba
63
Montag
nur nach Vereinbarung
Dienstag
nur nach Vereinbarung
Mittwoch
nur nach Vereinbarung
Donnerstag
nur nach Vereinbarung
Freitag
nur nach Vereinbarung
Sarah
Kretzschmar
63
Montag
nur nach Vereinbarung
Dienstag
nur nach Vereinbarung
Mittwoch
nur nach Vereinbarung
Donnerstag
nur nach Vereinbarung
Freitag
nur nach Vereinbarung
Marina
Nöcker
63
Montag
nur nach Vereinbarung
Dienstag
nur nach Vereinbarung
Mittwoch
nur nach Vereinbarung
Donnerstag
nur nach Vereinbarung
Freitag
nur nach Vereinbarung
Stefan
Erdmann
63
Montag
nur nach Vereinbarung
Dienstag
nur nach Vereinbarung
Mittwoch
nur nach Vereinbarung
Donnerstag
nur nach Vereinbarung
Freitag
nur nach Vereinbarung
Astrid
Brieke
63
Montag
nur nach Vereinbarung
Dienstag
nur nach Vereinbarung
Mittwoch
nur nach Vereinbarung
Donnerstag
nur nach Vereinbarung
Freitag
nur nach Vereinbarung
Andrea
Driller
63
Montag
nur nach Vereinbarung
Dienstag
nur nach Vereinbarung
Mittwoch
nur nach Vereinbarung
Donnerstag
nur nach Vereinbarung
Freitag
nur nach Vereinbarung
Ulf
Schröder
63
Montag
nur nach Vereinbarung
Dienstag
nur nach Vereinbarung
Mittwoch
nur nach Vereinbarung
Donnerstag
nur nach Vereinbarung
Freitag
nur nach Vereinbarung
Natalie
Baldauf
63
Montag
nur nach Vereinbarung
Dienstag
nur nach Vereinbarung
Mittwoch
nur nach Vereinbarung
Donnerstag
nur nach Vereinbarung
Freitag
nur nach Vereinbarung
Lea
Bochmann
63
Montag
nur nach Vereinbarung
Dienstag
nur nach Vereinbarung
Mittwoch
nur nach Vereinbarung
Donnerstag
nur nach Vereinbarung
Freitag
nur nach Vereinbarung
Wird ein Gebäude neu errichtet oder in der Grundfläche verändert, muss dieses eingemessen werden.
Im Liegenschaftskataster werden für das Stadtgebiet alle Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) dargestellt. Zur Laufendhaltung werden folgende Grundstücksvermessungen zur Erfüllung eigener Aufgaben gemäß Vermessungs- und Katastergesetz NW (VermKatG NW) durchgeführt:
Private Interessenten wenden sich bitte an
Die ist ein externes Anliegen:
Weiter zum Kreis Unna - Vermessung und Kataster
Hinweis: Bitte verwenden Sie beim Ausfüllen der Formulare nicht den Browser "Safari", da dieser nicht unterstützt wird.
Merkblatt zur gesetzlichen Gebäudeeinmessungspflicht