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Fundbüro

Sie haben etwas gefunden?

Fundsachen können Sie an der Information des Rathauses I abgeben. Als Finder können Sie einen Anspruch auf Finderlohn erheben. Zudem können Sie auch einen Anspruch auf die Fundsache erheben, sofern die Fundsache nicht vom rechtmäßigen Eigentümer abgeholt wird. Die Fundsache wird zunächst sechs Monate im Fundbüro aufbewahrt, bevor die Fundsache an Sie ausgehändigt wird.

Sie haben etwas verloren?

Fundsachen können Sie im Fundbüro im Rathaus I (siehe Ansprechpersonen) abholen.

Bitte beachten Sie die entstehenden Kosten und Gebühren

  • Ab einem Wert von über 25,00 Euro wird eine Verwaltungsgebühr für die Aufbewahrung der Fundsache erhoben.
  • Der Finderlohn beträgt von dem Wert der Sache bis zu 500,00 Euro fünf vom Hundert,
  • von dem Mehrwert drei vom Hundert,
  • bei Tieren drei vom Hundert.
  • Bundespersonalausweis oder Reisepass
  • ggfs. andere Unterlagen: je nach Art der Fundsache z.B. Handyvertrag, Kaufvertrag o.ä.
  • Sie haben etwas gefunden oder verloren? Besuchen Sie unser Online-Fundbüro.

fundbuero(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-446
Details

Rathaus I


Rathausstr. 31
58239 Schwerte
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:07:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag:07:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:07:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag:07:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 17:00 Uhr
Freitag:07:00 - 12:00 Uhr
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