Sie haben etwas gefunden?
Fundsachen können Sie an der Information des Rathauses I abgeben. Als Finder können Sie einen Anspruch auf Finderlohn erheben. Zudem können Sie auch einen Anspruch auf die Fundsache erheben, sofern die Fundsache nicht vom rechtmäßigen Eigentümer abgeholt wird. Die Fundsache wird zunächst sechs Monate im Fundbüro aufbewahrt, bevor die Fundsache an Sie ausgehändigt wird.
Sie haben etwas verloren?
Fundsachen können Sie im Fundbüro im Rathaus I (siehe Ansprechpersonen) abholen.
Bitte beachten Sie die entstehenden Kosten und Gebühren
Fundbüro
33_BM
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08:00 - 12:00 Uhr
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