Stefanie
Zaddach
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Der Ausschuss für Planen, Bauen und Wohnen des Rates der Stadt Schwerte hat in seiner Sitzung am 20.11.2024 die Offenlage der 15. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schwerte mit seiner Begründung und dem Umweltbericht für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen beschlossen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird parallel durchgeführt.
Die Offenlage zur 15. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich “Wohnquartier Am Schützenhof” erfolgte gem. § 3 Abs. 2 BauGB durch eine Veröffentlichung im Internet unter Bürgerbeteiligungen | Beteiligung NRW Stadt Schwerte im Zeitraum vom 03.02.2025 bis einschließlich 07.03.2025. Darüber hinaus waren die Planunterlagen im o. g. Zeitraum im Planungsamt, Rathaus I, Rathausstraße 31, 58239 Schwerte während der Dienststunden einsehbar.
Während der Auslegungsfrist konnten Stellungnahmen z. B. schriftlich, elektronisch oder in Ausnahmefällen nach Terminvereinbarung auch zur Niederschrift im Planungsamt, Rathaus I, Ebene 4, Rathausstraße 31, 58239 Schwerte, vorgebracht werden. Zu diesen Zeiten bestand ebenfalls die Möglichkeit, Auskunft zu den Planinhalten zu bekommen.
Mit der 15. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schwerte werden – in Verbindung mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 201 „Wohnquartier Am Schützenhof“ – die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine wohnbauliche Entwicklung im Stadtteil Schwerte-Mitte an der Schützenstraße/Ecke Lohbachstraße, unmittelbar südöstlich angrenzend an den Kreisverkehr geschaffen. Das Plangebiet umfasst die Fläche des ehemaligen Freizeit-Allwetterbades (FAB) sowie die derzeit durch die Sportvereine VfL Schwerte 1919/21 e. V., den Schießsportclub Schwerte e. V. sowie durch die Reisevereinigung Schwerte e. V. genutzten Flächen. Die Flächengröße beträgt rd. 4,6 ha.
Neben den demographischen Entwicklungen und den wohnungsbaupolitischen Zielen der Stadt Schwerte trägt die geplante Wohnbaulandentwicklung zugleich dem im Handlungskonzept Wohnen (DS X/0814) prognostizierten Wohnungsbedarf Rechnung.
In seiner Sitzung am 02.03.2022 hat der Ausschuss für Planen, Bauen und Wohnen des Rates der Stadt Schwerte beschlossen, zur 15. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schwerte das erforderliche Verfahren § 8 Abs. 3 BauGB einzuleiten und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Bürgerveranstaltung und anschließendem 14-tägigem Aushang der Planunterlagen im Rathaus der Stadt Schwerte durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde gem. § 4 Abs. 1 BauGB parallel durchgeführt.
Mit der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden die Bürger*innen durch die Bürgerveranstaltung am Mittwoch, dem 07.02.2024, um 18.00 Uhr im Bürgersaal des Rathauses I und einen anschließenden 14-tägigen Planaushang im Rathaus der Stadt Schwerte über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert. Darüber hinaus erfolgte eine Veröffentlichung auf dem Beteiligungsportal NRW. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung hatten die Bürger*innen Gelegenheit, sich zu den Planungen zu äußern. In diesem Zeitraum gingen Stellungnahmen aus der Bürgerschaft zur 15. Änderung des Flächennutzungsplans ein, die unter anderem die Themen Verkehr, Baumbestand, zukünftige Nutzungen und Entwässerung beinhalteten.
Nahezu parallel mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit fand vom 19.02.2024 bis einschl.
22.03.2024 auch die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange statt. Es gingen unter anderem Stellungnahmen vom Kreis Unna, dem LWL-Archäologie für Westfalen, der Industrie- und Handelskammer zu Dortmund, der Stadtentwässerung Schwerte GmbH sowie verschiedenen Energieversorgern ein. Wesentliche Inhalte betrafen insbesondere die Themen Altlasten, Entwässerung, die Darstellung der Wohnbaufläche und des Überschwemmungsgebietes sowie Hinweise auf das Wasserschutzgebiet.
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