AKTUELLER HINWEIS: Umstellung auf den digitalen Fischereischein zum 01.07.2026
Achtung: Antragstellung online und vor Ort erst ab dem 03.07.2026 möglich
Wer in Nordrhein-Westfalen die Fischerei ausübt, muss grundsätzlich Inhaber eines Fischereischeins sein. Ein Fischereischein darf nur Personen erteilt werden, die das 14. Lebensjahr vollendet und die Fischerprüfung in Nordrhein-Westfalen erfolgreich abgelegt haben.
Modern und fälschungssicher: Nordrhein-Westfalen führt digitalen Fischereischein ein
Mit der Mitte Juni erfolgten Verabschiedung des Landesfischereigesetzes durch den Landtag Nordrhein-Westfalen können Bürgerinnen und Bürger ab dem 3. Juli 2026 zwischen einer Antragstellung vor Ort in der örtlich zuständigen Behörde (Gemeinde oder Stadt) oder via Onlinedienst rund um die Uhr von Zuhause aus wählen.
Mit der geplanten Änderung des Landesfischereigesetzes werden Fischereischeine im neuen Format als fälschungssichere Scheckkarten mit NFC-Chip und als elektronische Zertifikate auf dem Smartphone eingeführt.
Alte Fischereischeindokumente müssen einmalig zur Überprüfung auf Echtheit bei Ihrer örtlich zuständigen Behörde vorgezeigt werden, bevor die neuen Fischereischeine beantragt werden können. In den nächsten Jahren werden damit mehr als 240.000 Inhaberinnen und Inhaber von Fischereischeinen mit zeitgemäßen Fischerei-Dokumenten ausgestattet.
Der neue Fischereischein wird auf Lebenszeit ausgestellt und ist nach Abführung der Fischereiabgabe wie bisher für ein oder fünf Kalenderjahre gültig.
Er wird von allen Bundesländern als Fischereischein anerkannt.
Neben dem Online-Antrag bleibt weiterhin der Antrag über die örtlich zuständige Behörde möglich, um einen neuen Fischereischein zu erhalten.
Bürgerinnen und Bürger werden zukünftig grundsätzlich die freie Wahl zwischen beiden Antragswegen haben.
Die Online-Beantragung erfolgt über das landeseigene NRW-Serviceportal unter https://meineverwaltung.nrw
Hierfür ist ein Login über die digitale Identitätsplattform BundID mittels eID-Funktion sowie Nutzung des entsprechenden Onlinedienstes erforderlich.
Wichtig ist auch: Die vor dem 1. Juli 2026 erteilten Jahres- und Fünfjahresfischereischeine behalten ihre Gültigkeit bis zum regulären Ablaufdatum.
Spätestens dann müssen sie zur Überprüfung der Echtheit einmalig bei der örtlich zuständigen Behörde in den neuen Fischereischein umgetauscht werden.
Der bisherige Jugendfischereischein wird im Sinne der Entbürokratisierung abgeschafft werden:
Kinder und Jugendliche zwischen zehn und einschließlich 15 Jahren können die Fischerei einfach in Begleitung einer Inhaberin bzw. eines Inhabers eines Fischereischeins ausüben. Dabei ist lediglich ein Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Schülerausweis) mitzuführen.
Die wichtigsten Informationen zur Neuerung kurz zusammengefasst
Die wichtigsten Fragen hat das MLV NRW in einer FAQ-Datei zusammengefasst: FAQ -digitaler Fischereischein
Bei Antragstellung ist die persönliche Vorsprache erforderlich.
Bei einer Neuausstellung oder Verlängerung ist die persönliche Vorsprache des Antragstellers erforderlich.
Neuausstellung:
Verlängerung:
Bei Beantragung online in EUR | |||
| Fischereischein auf Lebenszeit | 18,00 | ||
| Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe für 1 Kalenderjahr | Abgabe | Gebühr | Gesamt |
10,00 | 4,00 | 14,00 | |
| Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe für 5 aufeinanderfolge Kalenderjahre | Abgabe | Gebühr | Gesamt |
30,00 | 12,00 | 42,00 | |
| Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein) | Abgabe | Gebühr | Gesamt |
10,00 | 10,00 | 20,00 | |
| Fischereischein mit Begleitung auf Lebenszeit (früher: Sonderfischereischein) | 30,00 | ||
Bei Beantragung bei der örtlich zuständigen Behörde in EUR | |||
| Fischereischein auf Lebenszeit | 30,00 | ||
| Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe für 1 Kalenderjahr | Abgabe | Gebühr | Gesamt |
10,00 | 12,00 | 22,00 | |
| Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe für 5 aufeinanderfolge Kalenderjahre | Abgabe | Gebühr | Gesamt |
30,00 | 20,00 | 50,00 | |
| Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein) | Abgabe | Gebühr | Gesamt |
10,00 | 22,00 | 32,00 | |
| Fischereischein mit Begleitung auf Lebenszeit (früher: Sonderfischereischein) - bei Beantragung beim zuständigen Landesamt | 30,00 | ||
Team
Bürgerservice
33
Montag
07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke) | 13:00 - 16:00 Uhr (Termin)
Dienstag
07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke) | 13:00 - 16:00 Uhr (Wartemarke)
Mittwoch
07:00 - 12:00 Uhr (Termin)
Donnerstag
07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke) | 13:30 - 18:00 Uhr (Termin)
Freitag
07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke)
AKTUELLER HINWEIS: Umstellung auf den digitalen Fischereischein zum 01.07.2026
Achtung: Antragstellung online und vor Ort erst ab dem 03.07.2026 möglich
Wer in Nordrhein-Westfalen die Fischerei ausübt, muss grundsätzlich Inhaber eines Fischereischeins sein. Ein Fischereischein darf nur Personen erteilt werden, die das 14. Lebensjahr vollendet und die Fischerprüfung in Nordrhein-Westfalen erfolgreich abgelegt haben.
Modern und fälschungssicher: Nordrhein-Westfalen führt digitalen Fischereischein ein
Mit der Mitte Juni erfolgten Verabschiedung des Landesfischereigesetzes durch den Landtag Nordrhein-Westfalen können Bürgerinnen und Bürger ab dem 3. Juli 2026 zwischen einer Antragstellung vor Ort in der örtlich zuständigen Behörde (Gemeinde oder Stadt) oder via Onlinedienst rund um die Uhr von Zuhause aus wählen.
Mit der geplanten Änderung des Landesfischereigesetzes werden Fischereischeine im neuen Format als fälschungssichere Scheckkarten mit NFC-Chip und als elektronische Zertifikate auf dem Smartphone eingeführt.
Alte Fischereischeindokumente müssen einmalig zur Überprüfung auf Echtheit bei Ihrer örtlich zuständigen Behörde vorgezeigt werden, bevor die neuen Fischereischeine beantragt werden können. In den nächsten Jahren werden damit mehr als 240.000 Inhaberinnen und Inhaber von Fischereischeinen mit zeitgemäßen Fischerei-Dokumenten ausgestattet.
Der neue Fischereischein wird auf Lebenszeit ausgestellt und ist nach Abführung der Fischereiabgabe wie bisher für ein oder fünf Kalenderjahre gültig.
Er wird von allen Bundesländern als Fischereischein anerkannt.
Neben dem Online-Antrag bleibt weiterhin der Antrag über die örtlich zuständige Behörde möglich, um einen neuen Fischereischein zu erhalten.
Bürgerinnen und Bürger werden zukünftig grundsätzlich die freie Wahl zwischen beiden Antragswegen haben.
Die Online-Beantragung erfolgt über das landeseigene NRW-Serviceportal unter https://meineverwaltung.nrw
Hierfür ist ein Login über die digitale Identitätsplattform BundID mittels eID-Funktion sowie Nutzung des entsprechenden Onlinedienstes erforderlich.
Wichtig ist auch: Die vor dem 1. Juli 2026 erteilten Jahres- und Fünfjahresfischereischeine behalten ihre Gültigkeit bis zum regulären Ablaufdatum.
Spätestens dann müssen sie zur Überprüfung der Echtheit einmalig bei der örtlich zuständigen Behörde in den neuen Fischereischein umgetauscht werden.
Der bisherige Jugendfischereischein wird im Sinne der Entbürokratisierung abgeschafft werden:
Kinder und Jugendliche zwischen zehn und einschließlich 15 Jahren können die Fischerei einfach in Begleitung einer Inhaberin bzw. eines Inhabers eines Fischereischeins ausüben. Dabei ist lediglich ein Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Schülerausweis) mitzuführen.
Die wichtigsten Informationen zur Neuerung kurz zusammengefasst
Die wichtigsten Fragen hat das MLV NRW in einer FAQ-Datei zusammengefasst: FAQ -digitaler Fischereischein
Bei Antragstellung ist die persönliche Vorsprache erforderlich.
Bei Beantragung online in EUR | |||
| Fischereischein auf Lebenszeit | 18,00 | ||
| Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe für 1 Kalenderjahr | Abgabe | Gebühr | Gesamt |
10,00 | 4,00 | 14,00 | |
| Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe für 5 aufeinanderfolge Kalenderjahre | Abgabe | Gebühr | Gesamt |
30,00 | 12,00 | 42,00 | |
| Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein) | Abgabe | Gebühr | Gesamt |
10,00 | 10,00 | 20,00 | |
| Fischereischein mit Begleitung auf Lebenszeit (früher: Sonderfischereischein) | 30,00 | ||
Bei Beantragung bei der örtlich zuständigen Behörde in EUR | |||
| Fischereischein auf Lebenszeit | 30,00 | ||
| Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe für 1 Kalenderjahr | Abgabe | Gebühr | Gesamt |
10,00 | 12,00 | 22,00 | |
| Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe für 5 aufeinanderfolge Kalenderjahre | Abgabe | Gebühr | Gesamt |
30,00 | 20,00 | 50,00 | |
| Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein) | Abgabe | Gebühr | Gesamt |
10,00 | 22,00 | 32,00 | |
| Fischereischein mit Begleitung auf Lebenszeit (früher: Sonderfischereischein) - bei Beantragung beim zuständigen Landesamt | 30,00 | ||
Bei einer Neuausstellung oder Verlängerung ist die persönliche Vorsprache des Antragstellers erforderlich.
Neuausstellung:
Verlängerung:
Hier können Sie eine Fischereischein online beantragen.
| Tag | Uhrzeit |
|---|---|
| Montag: | 07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke) | 13:00 - 16:00 Uhr (Termin) |
| Dienstag: | 07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke) | 13:00 - 16:00 Uhr (Wartemarke) |
| Mittwoch: | 07:00 - 12:00 Uhr (Termin) |
| Donnerstag: | 07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke) | 13:30 - 18:00 Uhr (Termin) |
| Freitag: | 07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke) |