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Fischereischein (Antrag)

AKTUELLER HINWEIS: Umstellung auf den digitalen Fischereischein zum 01.07.2026

Achtung: Antragstellung online und vor Ort erst ab dem 03.07.2026 möglich

Wer in Nordrhein-Westfalen die Fischerei ausübt, muss grundsätzlich Inhaber eines Fischereischeins sein. Ein Fischereischein darf nur Personen erteilt werden, die das 14. Lebensjahr vollendet und die Fischerprüfung in Nordrhein-Westfalen erfolgreich abgelegt haben.

Modern und fälschungssicher: Nordrhein-Westfalen führt digitalen Fischereischein ein

Mit der Mitte Juni erfolgten Verabschiedung des Landesfischereigesetzes durch den Landtag Nordrhein-Westfalen können Bürgerinnen und Bürger ab dem 3. Juli 2026 zwischen einer Antragstellung vor Ort in der örtlich zuständigen Behörde (Gemeinde oder Stadt) oder via Onlinedienst rund um die Uhr von Zuhause aus wählen.

Mit der geplanten Änderung des Landesfischereigesetzes werden Fischereischeine im neuen Format als fälschungssichere Scheckkarten mit NFC-Chip und als elektronische Zertifikate auf dem Smartphone eingeführt. 

Alte Fischereischeindokumente müssen einmalig zur Überprüfung auf Echtheit bei Ihrer örtlich zuständigen Behörde vorgezeigt werden, bevor die neuen Fischereischeine beantragt werden können. In den nächsten Jahren werden damit mehr als 240.000 Inhaberinnen und Inhaber von Fischereischeinen mit zeitgemäßen Fischerei-Dokumenten ausgestattet.

Der neue Fischereischein wird auf Lebenszeit ausgestellt und ist nach Abführung der Fischereiabgabe wie bisher für ein oder fünf Kalenderjahre gültig. 

Er wird von allen Bundesländern als Fischereischein anerkannt. 

Neben dem Online-Antrag bleibt weiterhin der Antrag über die örtlich zuständige Behörde möglich, um einen neuen Fischereischein zu erhalten. 

Bürgerinnen und Bürger werden zukünftig grundsätzlich die freie Wahl zwischen beiden Antragswegen haben.

Die Online-Beantragung erfolgt über das landeseigene NRW-Serviceportal unter https://meineverwaltung.nrw

Hierfür ist ein Login über die digitale Identitätsplattform BundID mittels eID-Funktion sowie Nutzung des entsprechenden Onlinedienstes erforderlich.

Wichtig ist auch: Die vor dem 1. Juli 2026 erteilten Jahres- und Fünfjahresfischereischeine behalten ihre Gültigkeit bis zum regulären Ablaufdatum. 

Spätestens dann müssen sie zur Überprüfung der Echtheit einmalig bei der örtlich zuständigen Behörde in den neuen Fischereischein umgetauscht werden.

Der bisherige Jugendfischereischein wird im Sinne der Entbürokratisierung abgeschafft werden: 

Kinder und Jugendliche zwischen zehn und einschließlich 15 Jahren können die Fischerei einfach in Begleitung einer Inhaberin bzw. eines Inhabers eines Fischereischeins ausüben. Dabei ist lediglich ein Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Schülerausweis) mitzuführen.

Die wichtigsten Informationen zur Neuerung kurz zusammengefasst

  • Einführung des digitalen Fischereischeins ab 01.07.2026
  • Antragstellung künftig online möglich; weiterhin auch über die örtliche Behörde (Achtung: erst ab dem 03.07.2026)
  • Neues, fälschungssicheres Format: Scheckkarte mit NFC-Chip und elektronischer Nachweis auf dem Smartphone
  • Fischereischein wird auf Lebenszeit ausgestellt
  • Fischereiabgabe bleibt bestehen (zahlbar wieder für 1 oder 5 Kalenderjahre) > Fischereischein gilt erst nach Zahlung der Abgabe für den jeweiligen Zeitraum
  • Digitalisierung vor Ablauf des vorhandenen Fischereischeins: Vorsprache im Bürgerbüro einmalig für die erste Umstellung notwendig, um ihre Daten in das neue System zu überführen
  • Kein vorzeitiger Umtauschzwang bei bereits ausgestellten Fischereischeinen: Gültigkeit bis zum Ende der jeweiligen Laufzeit bleibt bestehen; spätestens nach Ablauf ist eine einmalige Umstellung auf den neuen Fischereischein vorgesehen
  • Wegfall Jugendfischereischein: Kinder und Jugendliche von 10 bis einschließlich 15 Jahren dürfen ohne eigenes Dokument angeln, wenn sie von einer volljährigen Person mit gültigem Fischereischein begleitet werden

Die wichtigsten Fragen hat das MLV NRW in einer FAQ-Datei zusammengefasst: FAQ -digitaler Fischereischein

Bei Antragstellung ist die persönliche Vorsprache erforderlich.

 

Bei Beantragung online in EUR

Fischereischein auf Lebenszeit18,00
Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe für 1 Kalenderjahr

Abgabe

Gebühr

Gesamt

10,00

4,00

14,00

Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe für 5 aufeinanderfolge Kalenderjahre

Abgabe

Gebühr

Gesamt

30,00

12,00

42,00

Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein)

Abgabe

Gebühr

Gesamt

10,00

10,00

20,00

Fischereischein mit Begleitung auf Lebenszeit (früher: Sonderfischereischein)

30,00

 

Bei Beantragung bei der örtlich zuständigen Behörde in EUR

Fischereischein auf Lebenszeit30,00
Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe für 1 Kalenderjahr

Abgabe

Gebühr

Gesamt

10,00

12,00

22,00

Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe für 5 aufeinanderfolge Kalenderjahre

Abgabe

Gebühr

Gesamt

30,00

20,00

50,00

Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein)

Abgabe

Gebühr

Gesamt

10,00

22,00

32,00

Fischereischein mit Begleitung auf Lebenszeit (früher: Sonderfischereischein) - bei Beantragung beim zuständigen Landesamt 

30,00

Bei einer Neuausstellung oder Verlängerung ist die persönliche Vorsprache des Antragstellers erforderlich.

Neuausstellung:

  • Personalausweis
  • Zeugnis über die Fischereiprüfung aus dem Inland

Verlängerung:

  • Personalausweis
  • den bisherigen Fischereischein 
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