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Ersatzpflanzung gemäß Baumschutzsatzung (Anzeige)

In manchen Fällen ist eine Baumfällung erforderlich, wenn sie eine Gefahr für Menschen darstellen oder materielle Schäden anrichten könnten.

Für diese und weitere in der Baumschutzsatzung aufgeführte Gründe können Ausnahmegenehmigungen von den Bestimmungen der Baumschutzsatzung bei der Stadtverwaltung beantragt werden. Weitere Informationen über Baumfäll- und Baumschnittarbeiten erhalten Sie hier.

Bei einer Fällgenehmigung müssen laut Baumschutzsatzung Ersatzpflanzungen oder Ausgleichspflanzungen vorgenommen werden.

Ist diese festgesetzte Ersatzpflanzung erfolgt, muss dies durch diesen Service über das Portal angezeigt werden.

Carina.Kurmann(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-318
Details

Baubetriebshof

Raum: 204
Schützenstr. 67
58239 Schwerte
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Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 15:00 Uhr
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