Thomas
Kowalewski
70_Verwaltung
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Dienstag
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Mittwoch
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Benjamin
Kawa
70_Verwaltung
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Carina
Kurmann
70_Verwaltung
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In manchen Fällen ist eine Baumfällung erforderlich, wenn sie eine Gefahr für Menschen darstellen oder materielle Schäden anrichten könnten.
Für diese und weitere in der Baumschutzsatzung aufgeführte Gründe können Ausnahmegenehmigungen von den Bestimmungen der Baumschutzsatzung bei der Stadtverwaltung beantragt werden. Weitere Informationen über Baumfäll- und Baumschnittarbeiten erhalten Sie hier.
Bei einer Fällgenehmigung müssen laut Baumschutzsatzung Ersatzpflanzungen oder Ausgleichspflanzungen vorgenommen werden.
Ist diese festgesetzte Ersatzpflanzung erfolgt, muss dies durch diesen Service über das Portal angezeigt werden.
Hier können Sie die laut Bescheid festgesetzte Ersatzpflanzung anzeigen.
Tag | Uhrzeit |
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Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 15:00 Uhr |
Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 15:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 15:00 Uhr |
Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |