Anliegen A - Z

Ermäßigungen bei der Stadt Schwerte

Die Stadt Schwerte gewährt bei einigen Anliegen Ermäßigungen.

Nähere Informationen zu den einzelnen Ermäßigungen erhalten Sie von dem zuständigen Ämtern und in den Anliegen unter "Kosten / Gebühren".

Beachten Sie bitte, dass die Zugehörigkeit zum berechtigten Personenkreis in geeigneter Weise nachzuweisen ist, z. B. durch Bewilligungsbescheid oder Schwerbehindertenausweis.

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Hartz IV, SGB II, ALG II, Asylbewerber, AsylbLG, SGB XII