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Eheurkunde

Wenn Sie in Schwerte (oder bis 1975 auch in Ergste, Geisecke, Lichtendorf, Villigst oder Westhofen) geheiratet haben, können Sie hier (siehe unten "Formulare") Ihre Eheurkunde, eine internationale Eheurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister erhalten.

Berechtigt, eine Urkunde zu bekommen sind alle Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren, Abkömmlinge und Geschwister. Andere Personen müssen ihr rechtliches Interesse glaubhaft machen.

Sie können Ihre Urkunde gerne online anfordern. Bitte klicken Sie dafür weiter unten auf "Formulare"!

Für Eheurkunden, die älter als 80 Jahre sind, wenden Sie sich bitte an das Stadtarchiv:

      Das Stadtarchiv Schwerte
      Kultur- und Weiterbildungsbetrieb -KuWeBe-
      City-Centrum
      Hagener Str. 7
      58239 Schwerte

      Tel. 0 23 04 / 104-823
      Fax 0 23 04 / 104-824

      E-Mail: stadtarchiv(at)ruhrtalmuseum.de

Eheurkunden anderer Standesämter können Sie hier NICHT erhalten. Als Hilfestellung für die Urkundenbestellung bei anderen Standesämtern können Sie das Formular "Urkundenanforderung (allgemein)" (siehe unter "Formulare") benutzen.

  • Urkunden für die gesetzliche Rente: gebührenfrei
  • Alle weiteren Urkunden sind gebührenpflichtig:
    • Die erste Urkunde kostet 12,00 Euro und jede gleichzeitig ausgestellte gleiche Urkunde 6,00 Euro/Stück
  • Ermäßigung:
    • 100 % Ermäßigung erhalten Leistungsbezieher gem. SGB II, SGB XII und AsylbLG.
    Die Zugehörigkeit zum berechtigten Personenkreis ist durch Vorlage des Bewilligungsbescheides nachzuweisen.

Zahlungsarten

  • bar bei Abholung im Standesamt (berechtigte Person selbst mit Personalausweis oder Pass, andernfalls beauftragte Person mit eigenem Personalausweis oder Pass und formloser Vollmacht)
  • per Vorkasse (Vorabüberweisung an die Stadtkasse), wenn Zusendung gewünscht ist (bitte benutzen Sie das unten angeführte Formular!). Nach Zahlungseingang wird Ihnen die Urkunde zugesandt.
  • Schecks und Postwertzeichen können als Zahlungsmittel leider nicht akzeptiert werden!
  • Bei Urkunden für Rentenzwecke legen Sie bitte das Anforderungsschreiben der Rentenversicherung vor.
  • Lichtbildausweis
  • Falls Sie die Eheurkunde über die Ehe eines Angehörigen benötigen, weisen Sie bitte nach, dass es sich um einen Vorfahren oder Abkömmling handelt.
  • Ansonsten müssen Sie Ihr rechtliches Interesse an der Ausstellung der Urkunden glaubhaft machen.
Melanie.Schmidt(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-349
Details

Rathaus I

Raum: 017
Rathausstr. 31
58239 Schwerte
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
simone.asua-honert(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-350
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Rathaus I

Raum: 015
Rathausstr. 31
58239 Schwerte
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marion.kranhold(at)stadt-schwerte.de
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Rathaus I

Raum: 016
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susanne.degwer(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-362
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Rathaus I

Raum: 018
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Freitag:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Eheregisterausdruck, Urkundenbestellung (Ehe), Internationale Eheurkunde, Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister, Heiratsurkunde