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Eheschließung (Voranmeldung)

Wenn Sie heiraten möchten, müssen Sie die Eheschließung vorher anmelden.

Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung, als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.

Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.

Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.

Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie 1 oder 2 Personen zu Trauzeugen bestimmen.

Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.

Die Voranmeldung der Eheschließung ist ab sofort auch digital und bequem von zu Hause aus möglich. Nutzen Sie das Formular unter “Formulare” und klicken Sie auf “Service starten”.

  • § 10 Personenstandsgesetz (PStG)
  • § 11 Absatz 1 Personenstandsgesetz (PStG)
  • § 12 Personenstandsgesetz (PStG)
  • § 13 Personenstandsgesetz (PStG)
  • § 28 Personenstandsverordnung (PStV)
  • § 1309 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • § 1310 Abs. 1 Satz 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • § 1314 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • § 1353 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • § 104 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • § 13 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)
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