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Durchführungsvertrag

Wenn ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt wird, ist ein Durchführungsvertrag zu schließen.

Im Durchführungsvertrag wird festgelegt, innerhalb welchen Zeitraumes der Vorhabenträger das Bauvorhaben und die Erschließungsmaßnahmen fertigzustellen hat. Ebenso verpflichtet sich der Vorhabenträger, die Kosten für die Planung des Vorhabens sowie die Erschließungskosten zu tragen. Der Vorhabenträger bindet sich, die Maßnahmen so umzusetzen, wie sie im Vorhaben- und Erschließungsplan dargestellt sind. Vor dem Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes muss der Durchführungsvertrag vorliegen.

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