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De-Mail

Für vertrauliche oder Schriftform ersetzende elektronische Kommunikation war die Stadt Schwerte bisher per De-Mail erreichbar. In der Praxis galt De-Mail aufgrund stets geringer Nutzerzahlen als gescheitert. In der Bundesverwaltung wurde die verpflichtende Nutzung bereits im Juli 2024 eingestellt. Der letzte Provider FP Digital Business Solutions GmbH stellt zum 31. Dezember 2026 den Dienst ein, womit das Projekt beendet ist. 

Der Zugang für die Stadt Schwerte wurde bereits gekündigt, d.h. dass keine Mails auf diesem Wege mehr empfangen und versandt werden können.

Bitte weichen Sie auf die im Anliegen „Elektronische Kommunikation mit der Stadt Schwerte“ beschriebenen Alternativen aus.

Zum Versand einer De-Mail müssen Sie über ein eigenes De-Mail-Konto verfügen.

De-Mail-Adresse

  • Die zentrale Eingangsadresse ist: post(at)stadt-schwerte.de-mail.de
    Wenn Sie eine De-Mail an die Stadt Schwerte schicken, wird diese innerhalb der Behörde an die zuständige Person weitergeleitet. Bitte geben Sie hierzu die Empfängerdaten so eindeutig wie möglich an.

Die Stadt Schwerte eröffnet diesen Zugang für De-Mails eingeschränkt unter folgenden Bedingungen:

  1. Größenbeschränkung für De-Mails
    Die Größe der annehmbaren De-Mails wird beschränkt auf 10 Megabyte.
     
  2. Zulässige Dateiformate für Dateianhänge
    Es gibt eine Vielzahl von Dateiformaten. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Stadt Schwerte nicht für jedes Dateiformat die erforderlichen Programme vorhalten können.

    Folgende Dateiformate können bei der Stadt Schwerte verarbeitet werden.
    1. Adobe Acrobat (.pdf) ohne Makros
    2. RichTextFormat (.rtf)
    3. Microsoft WORD (.doc) ohne Makros
    4. Microsoft EXCEL (.xls) ohne Makros
    5. Text (.txt, .csv)
    6. Bilddateien (.jpg, .tif, .bmp, .png)
    7. AutoCad (.dxf, .dwg)
    8. Weitere Dateiformate können im Einzelfall nur nach vorheriger Absprache mit dem*der zuständigen Ansprechpartner*in zugelassen werden.
       
  3. De-Mail in schriftform-wahrender Versandart nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes
    Sollte durch Gesetz die Schriftform für bestimme Schreiben angeordnet sein, wäre grundsätzlich eine eigenhändige Unterschrift Ihrerseits notwendig. Durch die Eröffnung des Zugang für schriftform-wahrende De-Mails wird Ihre eigenhändige Unterschrift ersetzt. Für die rechtsverbindliche elektronische Versendung von schriftformbedürftigen Dokumenten nutzen Sie bitte De-Mails in der Versandoption nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes. Um die  gesetzliche Voraussetzung zu erfüllen, muss bei der Versendung der De-Mail die Versandoption „absenderbestätigt“ gewählt werden.
     
  4. Schließen Ihres De-Mail-Postfachs
    Falls Sie Ihr De-Mail-Postfach wieder schließen, bitten wir um entsprechende Mitteilung, so dass wir nicht weiter mit Ihnen per De-Mail kommunizieren.
KarlChristian.Barabas(at)stadt-schwerte.de

Rathaus I

Raum: K006
Rathausstr. 31
58239 Schwerte
Öffnungszeiten
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Montag:08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr
hasan.meral(at)stadt-schwerte.de

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Dominik.Broy(at)stadt-schwerte.de

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