Die Bodenrichtwertkarte wird beim Gutachterausschuss des Kreises Unna geführt. Die Bodenrichtwerte werden jeweils zum Ende eines Kalenderjahres vom Gutachterausschuss ermittelt, beschlossen und in Form der Bodenrichtwertkarte dargestellt. Im Anschluss daran werden sie veröffentlicht und liegen zu jedermanns Einsicht in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses aus.
Nach § 195 Baugesetzbuch (BauGB) sind Notare verpflichtet, Abschriften der von ihnen beurkundeten Kaufverträge dem Gutachterausschuss zu übersenden. Diese Kaufverträge werden vom Gutachterausschuss ausgewertet. Die Kaufpreissammlung und die Kaufverträge unterliegen nach gesetzlichen Vorschriften dem Datenschutz und dürfen nur von den Bediensteten der Geschäftsstelle und den Mitgliedern des Gutachterausschusses zur Erfüllung ihrer Aufgaben eingesehen werden. Die Kaufpreissammlung bildet die Grundlage für die Bodenrichtwerte und Gutachten.
Dies ist ein externes Anliegen:
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Jonas
Läcke
61
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Heike
Westerheide
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David
Weber
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Katja
Amblank-Rohleder
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Stefanie
Zaddach
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Corinna
Breker
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Christina
Tobio Lemos
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Nach § 195 Baugesetzbuch (BauGB) sind Notare verpflichtet, Abschriften der von ihnen beurkundeten Kaufverträge dem Gutachterausschuss zu übersenden. Diese Kaufverträge werden vom Gutachterausschuss ausgewertet. Die Kaufpreissammlung und die Kaufverträge unterliegen nach gesetzlichen Vorschriften dem Datenschutz und dürfen nur von den Bediensteten der Geschäftsstelle und den Mitgliedern des Gutachterausschusses zur Erfüllung ihrer Aufgaben eingesehen werden. Die Kaufpreissammlung bildet die Grundlage für die Bodenrichtwerte und Gutachten.
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