Blindengeld erhalten in Nordrhein-Westfalen lebende Personen, die blind sind oder deren Sehstärke auf dem besseren Auge nicht mehr als 1/50 beträgt oder die nicht nur vorübergehende Störungen des Sehvermögens von einem solchen Schweregrad haben, dass Sie mit Personen gleichzusetzen sind, deren Sehschärfe auf dem besseren Auge nicht mehr als 1/50 beträgt.
Blindengeld wird nur auf Antrag gewährt. Den Antrag können Sie im Bürgerservice stellen. Dieser wird dann zur Entscheidung an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe in Münster weitergeleitet.
Dies ist ein externes Anliegen:
Weiter zum Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Kathrin
König
33
Montag
07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke) | 13:00 - 16:00 Uhr (Termin)
Dienstag
07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke) | 13:00 - 16:00 Uhr (Wartemarke)
Mittwoch
07:00 - 12:00 Uhr (Termin)
Donnerstag
07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke) | 13:30 - 18:00 Uhr (Termin)
Freitag
07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke)
Blindengeld erhalten in Nordrhein-Westfalen lebende Personen, die blind sind oder deren Sehstärke auf dem besseren Auge nicht mehr als 1/50 beträgt oder die nicht nur vorübergehende Störungen des Sehvermögens von einem solchen Schweregrad haben, dass Sie mit Personen gleichzusetzen sind, deren Sehschärfe auf dem besseren Auge nicht mehr als 1/50 beträgt.
Blindengeld wird nur auf Antrag gewährt. Den Antrag können Sie im Bürgerservice stellen. Dieser wird dann zur Entscheidung an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe in Münster weitergeleitet.
Dies ist ein externes Anliegen:
Weiter zum Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Tag | Uhrzeit |
---|---|
Montag: | 07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke) | 13:00 - 16:00 Uhr (Termin) |
Dienstag: | 07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke) | 13:00 - 16:00 Uhr (Wartemarke) |
Mittwoch: | 07:00 - 12:00 Uhr (Termin) |
Donnerstag: | 07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke) | 13:30 - 18:00 Uhr (Termin) |
Freitag: | 07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke) |