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Blindengeld

Blindengeld erhalten in Nordrhein-Westfalen lebende Personen, die blind sind oder deren Sehstärke auf dem besseren Auge nicht mehr als 1/50 beträgt oder die nicht nur vorübergehende Störungen des Sehvermögens von einem solchen Schweregrad haben, dass Sie mit Personen gleichzusetzen sind, deren Sehschärfe auf dem besseren Auge nicht mehr als 1/50 beträgt.

Blindengeld wird nur auf Antrag gewährt. Den Antrag können Sie im Bürgerservice stellen. Dieser wird dann zur Entscheidung an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe in Münster weitergeleitet.

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Landschaftsverband Westfalen-Lippe

Kathrin.Koenig(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-250
Details

Rathaus I

Raum: 107
Rathausstr. 31
58239 Schwerte
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke) | 13:00 - 16:00 Uhr (Termin)
Dienstag:07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke) | 13:00 - 16:00 Uhr (Wartemarke)
Mittwoch:07:00 - 12:00 Uhr (Termin)
Donnerstag:07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke) | 13:30 - 18:00 Uhr (Termin)
Freitag:07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke)
Behinderung