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Bezirksschornsteinfegermeister*in

Bei der Errichtung und Änderung von Schornsteinen sowie beim Anschluss von Feuerstätten an Schornsteine muss der Bezirksschornsteinfegermeister*in (BZSM) bescheinigen, dass der Schornstein sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet und für die angeschlossene Feuerstätte geeignet ist.

Eine abschließende Beurteilung kann er*sie nur dann abgeben, wenn er*sie den Schornstein auch im Rohbauzustand überprüft hat. Bitte informieren und beauftragen Sie daher frühzeitig den*die zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister*in.

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Schornsteinfegerinnung für den Regierungsbezirk Arnsberg

Schornsteinfeger, Kamin, Schornstein