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Besonderes elektronisches Behördenpostfach (beBPo)

Das besondere elektronische Postfach ermöglicht den Nordrhein-Westfälischen Kommunen, den Behörden der unmittelbaren Landesverwaltung und juristischen Personen des öffentlichen Rechts die sichere elektronische Kommunikation mit Gerichten und anderen Behörden.

Für den sicheren Austausch im elektronischen Rechtsverkehr mit der Stadtverwaltung Schwerte nutzen Sie bitte unser elektronisches Behördenpostfach (Stadt Schwerte Hansestadt an der Ruhr).

Größenbeschränkung
Die Größe der annehmbaren Mails im elektronischen Behördenpostfachs wird beschränkt auf 60 Megabyte.

Technische Voraussetzungen
Um das beBPo erreichen zu können, müssen die entsprechenden technischen Voraussetzungen bei Ihnen erfüllt sein.

Weiter Informationen und Hilfestellungen
Über eine klassische E-Mail kann das beBPo nicht erreicht werden. Weitere Informationen und Hilfestellungen zum beBPo finden Sie auf den Internetseiten des Landes Nordrhein-Westfalen oder der Governikus KG.

Lars.Hoff(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-325
Details

Rathaus I

Raum: 005
Rathausstr. 31
58239 Schwerte
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr
gregor.broeckelmann(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-261
Details

Rathaus I

Raum: K007
Rathausstr. 31
58239 Schwerte
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr