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Beschädigung von öffentlichen Verkehrseinrichtungen, Bäumen und sonstigem städtischen Eigentums

Sie haben ein Verkehrszeichen oder einen Baum beschädigt. Müssen Sie nun Schadenersatz leisten? - Ja!

Wird bei einem Unfall öffentliches Eigentum wie z. B. Leitpfosten, Verkehrsschilder, Ampeln, Bäume oder sonstige öffentliche Grünanlagen usw.  beschädigt, so ist dies unverzüglich der Polizei zu melden. Sofern der Unfall nicht von der Polizei aufgenommen worden ist, hat die Meldung bei der Stadtverwaltung (Recht und Vergaben) zu erfolgen.

Fahrzeughalter, die eine Meldung unterlassen, müssen mit einer strafrechtlichen Verfolgung wegen Verkehrsunfallflucht rechnen.

Marco.Gosewinkel(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-485
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Rathaus I

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Rathausstr. 31
58239 Schwerte
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Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr
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Poller, Leitpfosten, Baum, Ampel, Schadenersatz, Verkehrsunfallflucht, Verkehrszeichen