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Beihilfe

Der Beihilfeanspruch, kombiniert mit dem Abschluss einer ergänzenden privaten Krankenversicherung, deckt weitestgehend die entstehenden Kosten in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen. Eigenanteile bzw. Zuzahlungen sind hierbei jedoch möglich.

Beihilfeberechtigt sind:

  • Beamte, wenn sie nicht für weniger als ein Jahr beschäftigt werden oder
  • regelmäßig wöchentlich nicht weniger als die Hälfte der regulären Arbeitszeit beschäftigt sind,
  • Ruhestandsbeamte,
  • Witwen, Witwer und Waisen sowie
  • Arbeitnehmer die bereits vor dem 01.01.1999 im öffentlichen Dienst beschäftigt waren.

Zu den berücksichtigungsfähigen Angehörigen eines Beamten/ Ruhestandsbeamten zählen:

  • Ehegatten, sofern nicht selbst ein Beihilfeanspruch besteht und die Einkünfte im Kalenderjahr vor der Antragstellung 18.000,00 Euro nicht überstiegen und
  • Kinder, wenn diese nicht selbst beihilfeberechtigt sind und im Familienzuschlag berücksichtigt werden bzw. berücksichtigungsfähig sind.

Zum 01.07.2023 wurde die Beihilfesachbearbeitung von der Stadt Schwerte zur Kommunalen Versorgungskasse Westfalen-Lippe (kvw) ausgelagert.
Weitere Links und Informationen finden Sie unter "Weitere Informationen/ Downloads". 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte ausschließlich an die Ansprechpersonen der Kommunalen Versorgungskasse Westfalen-Lippe (kvw).