Der Beihilfeanspruch, kombiniert mit dem Abschluss einer ergänzenden privaten Krankenversicherung, deckt weitestgehend die entstehenden Kosten in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen. Eigenanteile bzw. Zuzahlungen sind hierbei jedoch möglich.
Beihilfeberechtigt sind:
Zu den berücksichtigungsfähigen Angehörigen eines Beamten/ Ruhestandsbeamten zählen:
Zum 01.07.2023 wurde die Beihilfesachbearbeitung von der Stadt Schwerte zur Kommunalen Versorgungskasse Westfalen-Lippe (kvw) ausgelagert.
Weitere Links und Informationen finden Sie unter "Weitere Informationen/ Downloads".
Bei Fragen wenden Sie sich bitte ausschließlich an die Ansprechpersonen der Kommunalen Versorgungskasse Westfalen-Lippe (kvw).
Der Beihilfeanspruch, kombiniert mit dem Abschluss einer ergänzenden privaten Krankenversicherung, deckt weitestgehend die entstehenden Kosten in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen. Eigenanteile bzw. Zuzahlungen sind hierbei jedoch möglich.
Beihilfeberechtigt sind:
Zu den berücksichtigungsfähigen Angehörigen eines Beamten/ Ruhestandsbeamten zählen:
Zum 01.07.2023 wurde die Beihilfesachbearbeitung von der Stadt Schwerte zur Kommunalen Versorgungskasse Westfalen-Lippe (kvw) ausgelagert.
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Bei Fragen wenden Sie sich bitte ausschließlich an die Ansprechpersonen der Kommunalen Versorgungskasse Westfalen-Lippe (kvw).