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Beglaubigungen

Sie können nur Dokumente beglaubigen lassen, wenn das Original von einer Behörde ausgestellt wurde oder die beglaubigte Kopie einer Behörde vorgelegt werden muss. Ist dies nicht der Fall, wenden Sie sich bitte an einen Notar. 

Nicht beglaubigt werden können:

  • Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, etc.).
    Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, das den jeweiligen Personenstandsfall beurkundet hat.
  • Testamente
  • Unterlagen über Erbrechts- und Grundstücksangelegenheiten,
  • Grundbucheintragungen
  • von Gerichten gefertigte Entscheidungen
  • Vereins- und Handelsregistersachen
  • Eidesstattliche Versicherungen
  • Generalvollmachten sowie
  • Kopien, bei denen der ursprüngliche Zusammenhang eines Schriftstückes, das aus mehreren Blättern besteht, nicht erkennbar ist.
  • Beglaubigung von Zeugnissen allgemeinbildender Schulen: 0,50 Euro
  • Andere Dokumente: 6,50 Euro
  • Unterschriftsbeglaubigung: 3,70 Euro.
  • Für Rentenzwecke: gebührenfrei.
  • Ermäßigung:
    • 100 % Ermäßigung erhalten Leistungsbezieher gem. dem SGB II, SGB XII und AsylbLG

Die Zugehörigkeit zum berechtigten Personenkreis ist in geeigneter Weise (z.B. Bewilligungsbescheid) nachzuweisen.

Für die Erstellung von Fotokopien (bis DIN A 4) entstehen weitere Verwaltungsgebühren (KEINE Gebührenbefreiung möglich):

  • Für die ersten 10 Seiten: 1,00 Euro/Seite
  • Ab der 11. Seite: 0,50 Euro/Seite.
  • Das zu beglaubigte Dokument müssen Sie in der Orginalfassung mit den zu beglaubigenden Kopien dieses Dokuments mitbringen.
  • Für eine Unterschriftsbeglaubigung ist die Vorlage eines Ausweisdokuments (Bundespersonalausweis/Reisepass/ausländischer Pass) zwingend erforderlich.
  • Wenn die Beglaubigungen für Rentenzwecke benötigt werden, legen Sie bitte das Anforderungsschreiben der Rentenversicherung vor.
buergerservice(at)stadt-schwerte.de

Rathaus I

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Zeugnis