täglich nach telefonischer Vereinbarung
Entsprechend dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen bestellt eine Dienststelle mit mindestens 20 Beschäftigten eine Frau als Gleichstellungsbeauftragte.
Die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten sind gesetzlich vorgegeben. Bei allen Maßnahmen der Stadt, die die Belange von Frauen oder deren gesellschaftlich gleichberechtigte Stellung berühren, wirkt die Gleichstellungsbeauftragte mit. Die Gleichstellungsbeauftragte kann in Angelegenheiten ihres Aufgabenbereiches an den Sitzungen des Verwaltungsvorstands, des Rates und seiner Ausschüsse teilnehmen. Aufgaben der Gleichstellungstelle sind insbesondere:
Weiter Informationen für Frauen finden Sie hier.