Verkehrsplanungen in Schwerte

Um- und Ausbau der Tank- und Rastanlage Lichtendorf Süd

Mit Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Arnsberg vom 21.12.2020 - 25.04.1.11-01/19, ist der Um- und Ausbau der Tank- und Rastanlage Lichtendorf Süd gem. § 17 Satz 1 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) und § 74 Abs. 1 Satz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) NRW festgestellt worden. 

Der Planfeststellungsbeschluss und die Planunterlagen waren auf der Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg und im UVP-Portal ab dem 26.03.2021 einsehbar.
Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses lag zusammen mit einer Ausfertigung der festgestellten Planunterlagen in der Zeit vom 26.03.2021 bis 08.04.2021 einschließlich bei der Stadt Schwerte zu den Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme unter Einhaltung der Corona-Schutzmaßnahmen aus. 

Die Bundesautobahn A 1 zwischen Wuppertal und Unna verbindet das östliche Ruhrgebiet direkt mit dem Raum Münster und ist eng mit dem übrigen Fernstraßennetz verknüpft. Das Verkehrsaufkommen auf der so genannten „Ruhrtangente“ ist entsprechend hoch. Dies wirkt sich auch auf die Parkplätze entlang der Strecke aus. Gerade in den Abendstunden sind diese dauerhaft überlastet. In einer bundesweiten Erhebung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) aus dem Jahr 2008 wurde auf dem Streckenabschnitt der Bundesautobahn A 1 zwischen dem Westhofener Kreuz und dem Kamener Kreuz ein Defizit an Lkw-Parkständen festgestellt. Für das Prognosejahr 2025 wurde in diesem Abschnitt ein Fehlbedarf von ca. 160 Lkw- Stellflächen ausgewiesen. Da dieser Fehlbedarf durch den geplanten Um- und Ausbau der Tank- und Rastanlage Lichtendorf-Süd nur teilweise abgedeckt wird, sind weitere Standorte zu entwickeln.

Die Baumaßnahme sieht den Um- und Ausbau der Tank- und Rastanlage Lichtendorf Süd im Rahmen des Programms zur Kapazitätserhöhung der LKW-Stellplätze an Bundesautobahnen, durch den Bund vor. Mit dem Ausbau werden 117 zusätzliche Stellplätze für LKW und Busse eingerichtet. Bislang waren dafür 57 Stellplätze vorhanden. Die Zahl der PKW-Stellplätze erhöht sich von 90 auf 123 Stellplätze. Die Bundesstraßenverwaltung ist Grundstückseigentümerin der Betriebsgrundstücke und als Vorhabenträger tritt das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die DEGES, Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH, auf.

Die Plangenehmigung erfolgt durch die Bezirksregierung Arnsberg im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens gem. §§ 72 – 78 VwVfG. Die Stadt Schwerte wurde im Verfahren als Träger öffentlicher Belange gem. § 73 VwVfG beteiligt.

Sebastian.Sommerfeld(at)stadt-schwerte.de
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