kommunalen Friedhöfe der Stadt Schwerte beschlossen: I. 1BUAllgemeine Bestimmungen § 1 Geltungsbereich Diese Friedhofssatzung gilt für folgende im Gebiet der Stadt Schwerte gelegenen und von ihr verwal- teten Friedhöfe: a) Waldfriedhof b) Friedhof Westhofen c) Friedhof Ergste d) Friedhof Villigst e) [...] e) Friedhof Wandhofen § 2 Friedhofszweck (1) Die Friedhöfe sind nichtrechtsfähige Anstalten der Stadt Schwerte. (2) Die Friedhöfe dienen der Bestattung der Toten (Leichen, Tot- und Fehlgeburten) und Beisetzung von deren Aschen, die bzw. deren Eltern bei ihrem Ableben Einwohner der Stadt Schwerte waren [...] geöffnet. (2) Die Friedhofsverwaltung kann aus besonderem Anlass das Betreten eines Friedhofes oder einzel- ner Friedhofsteile vorübergehend untersagen. § 5 Verhalten auf dem Friedhof (1) Jeder hat sich auf den Friedhöfen der Würde des Ortes, der Toten und der Achtung der Persön- lichkeitsrechte von Angehörigen
Dateityp: application/pdf
Letzte Änderung: 08.03.2024