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  • Normal-Vorlage Word97
     
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    Beschlüssen der Stadt Schwerte zur Sportflächenentwicklung des östlichen Stadtgebietes für Vereins- und Schulsportplätze kristallisierte sich heraus, dass auf Dauer nur die Mehrfachbelegung einer Sportanlage durch den Verein ETuS/DJK Schwerte e. V. und die Gesamtschule am Standort Emil-Rohrmann-Straße als sinnvolle [...] ETuS/DJK-Sportplatz an der Emil-Rohrmann-Straße ausgegli- chen werden. Die Fertigstellung der auszubauenden Ersatzanlage soll durch Verträge mit dem Verein und die Bereitstellung von Haushaltsmitteln vor der Realisierung des aufzustel- lenden Bebauungsplanes Nr. 169 erfolgen. Erfordernis und Ziele der

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    • 169 Wohnbebauung Sportplatz Gänsewinkel
    Letzte Änderung: 24.11.2025
  • Gestaltungssatzung der Stadt Schwerte zum Schutz der baulichen Eigenart der Altstadt sowie der Teile des gründerzeitlichen Stadterweiterungsbereiches vom 12.07.1995 einschließlich des 3. Nachtrages vom 24.02.2006
     
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    geschichtlicher, künstlerischer und städtebaulicher Bedeutung Rücksicht zu nehmen. § 4 Gliederung der Baukörper (1) Bei Vereinigung mehrerer Grundstücke für einen Neubau oder bei Vereinigung mehrerer Gebäude für einen Umbau muss in den Zonen 1 und 2 die durch die Denkmalbereichssatzung geschützte Parzell

    Dateityp: application/pdf

    Letzte Änderung: 25.06.2025
  • Satzung
     
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    geschichtlicher, künstlerischer und städtebaulicher Bedeutung Rücksicht zu nehmen. § 4 Gliederung der Baukörper (1) Bei Vereinigung mehrerer Grundstücke für einen Neubau oder bei Vereinigung mehrerer Gebäude für einen Umbau muss in den Zonen 1 und 2 die durch die Denkmalbereichssatzung geschützte Parzell

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    • Schwerter Innenstadt
    Letzte Änderung: 24.11.2025
  • Gestaltungssatzung der Stadt Schwerte zum Schutz der baulichen Eigenart der Altstadt sowie der Teile des gründerzeitlichen Stadterweiterungsbereiches vom 12.07.1995 einschließlich des 3. Nachtrages vom 24.02.2006
     
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    geschichtlicher, künstlerischer und städtebaulicher Bedeutung Rücksicht zu nehmen. § 4 Gliederung der Baukörper (1) Bei Vereinigung mehrerer Grundstücke für einen Neubau oder bei Vereinigung mehrerer Gebäude für einen Umbau muss in den Zonen 1 und 2 die durch die Denkmalbereichssatzung geschützte Parzell

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    • Ortsrecht
    Letzte Änderung: 25.06.2025
  • eh_­schwerte_­rosenweg_­012010
     
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    zur Bewertung eines großflächigen Einzelhandelsvorhabens in Schwerte-Holzen, Rosenweg Junker und Kruse Stadtforschung Planung, Dortmund 5 auf sich vereinigen; Werte bis zu etwa 50 Prozent der sortimentsspezifischen Kaufkraft in diesem Nahversorgungsbereich können in dem genannten Ausnahmefall noch plausi-

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    • 14 Einzelhandel Rosenweg
    Letzte Änderung: 24.11.2025
  • Liebe Schwerterinnen, liebe Schwerter,
     
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    Quartierstreffpunkt wieder zurückgewinnen wird. Wir haben das Jugendzentrum in Ergste wieder eröffnet, bauen auf dem Geisecker Sportplatz ein neues Vereinsheim für alle Generationen inklusive Jugendraum und haben den Neubau des Kabinentraktes im Ergster Waldstadion Zuhause auf den Weg gebracht. So wie wir

    Letzte Änderung: 20.12.2022
  • Amtsblatt Nr. 01/24 vom 26.01.2024
     
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    etterbades (FAB) sowie die derzeit durch die Sportvereine VfL Schwerte 1919/21 e. V., den Schießsportclub Schwerte e. V. sowie durch die Reise- vereinigung Schwerte e. V. genutzten Flächen einer wohnbaulichen Entwicklung zuzuführen. Die Abgrenzung des Änderungsbereiches des Flächennutzungsplanes ist

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    Letzte Änderung: 22.03.2024
  • Amtsblatt 04/26 vom 20.03.2026
     
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    können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Es wird weiterhin gemäß § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsver- fahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechts [...] Umweltbelange i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7 a) und c) BauGB: Pflanzen, Menschen Es wird weiterhin gemäß § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbe

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    Letzte Änderung: 20.03.2026
  • Zuständigkeitsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Schwerte
     
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    soweit nicht die Zuständigkeit eines anderen Trägers gegeben ist, 2. die Zuschüsse an Verbände oder Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege oder Vereine mit sozialpolitischer Zielsetzung im Rahmen der Haushaltsmittel, 3. Konzepte und Maßnahmen im Rahmen einer integrierten Sozialraumplanung, zur sozialen

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    Letzte Änderung: 30.01.2026
  • Amtsblatt Nr. 16/23 vom 15.12.2023
     
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    ng - 25. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung - hier: Überplanmäßige Auszahlung aus Investitionstätigkeit im Haushaltsjahr 2023 für das Vereinsheim und das Umkleidegebäude des Geisecker SV X/0926 26. Sicherstellung und Finanzierung der Verbraucherzentale in Schwerte - Dringlichkeitsentscheidung-

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    Letzte Änderung: 22.03.2024
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