Bestimmungen, die Budgets seiner Bereiche, die Haushaltssatzung, über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, die dem Rat zur Beschlussfassung vorbehalten sind, Gründung und Beteiligung von und an Unternehmen und Einrichtungen, Übertragung von Aufgaben, die üblicherweise durch die Verwaltung [...] Ausschüsse übertragen werden, kann der Rat diese im Einzelfall an sich ziehen. Die Befugnis des Rates, sich die Entscheidung über ein Geschäft der laufenden Verwaltung vorzubehalten (§ 41 Absatz 3 GO NRW), bleibt unberührt. Im Übrigen haben die Ausschüsse des Rates die Angelegenheiten, die in ihren G [...] unterbreiten. (2) Die Ausschüsse werden durch den Bürgermeister über die Vergabe von Aufträgen informiert − bei Bauleistungen ab einer Auftragssumme von 125.000,00 Euro netto, − bei Ingenieur-, Architekten-, und Gutachteraufträgen sowie Planungsleistungen ab einer Auf- tragssumme von 25.000,00 Euro netto
Dateityp: application/pdf
Letzte Änderung: 08.03.2024