- tiktreibenden Vereinen eine Nutzungsgebühr in Höhe von 10 % aller Start- gelder brutto ohne Abzug jeglicher Kosten erhoben. Sonderveranstaltungen 7. Die Gebühr für die außerschulische und außersportliche Nutzung der Turn- und Sporthallen sowie der Sportplätze beträgt für a. Vereine, Verbände, Gruppierungen [...] verspätet zahlen, können von der Nutzung der Sportanlagen ausgeschlossen werden. Hierüber entscheidet die Stadt nach pflichtgemäßem Ermessen. Sofern Vereine betroffen sind, die dem Stadtsportverband Schwerte e.V. angehören, ist dieser vor der Entscheidung anzuhören. § 4 Höhe der Gebühren Die Gebühr für
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Letzte Änderung: 08.03.2024