
Foto: Stadt Schwerte / Ingo Rous
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Aufmerksame Zuhörer*innen fand sie in Bürgermeister Dimitrios Axourgos und Christiane Klanke, Leiterin des Sozialamtes der Stadt Schwerte. Das Stadtoberhaupt betonte die Bedeutung der Verbraucherzentrale für die Menschen in Schwerte. „Sie ist aus unserer Stadt gar nicht mehr wegzudenken“, sagte Dimitrios Axourgos. Die Finanzierung der Einrichtung durch Stadt und Kreis „ist gut angelegtes Geld“. Hannah Pick nahm dankend zur Kenntnis, das Stadt und Kreis die Verbraucherzentrale in Schwerte für weitere fünf Jahre finanziell unterstützen werden. Hannah Pick: „Wir sind dankbar, dass die Vertragsverhandlungen mit der Stadt und dem Kreis so zielführend und wertschätzend verlaufen sind“.
1962 Kontaktaufnahmen
1.962 Mal wendeten sich Menschen im vergangenen Jahr an die Verbraucherzentrale in Schwerte. Allein 34 Prozent der Anfragen entfielen auf den Bereich Energie. Zwar sanken im Jahresverlauf die Preise für Strom, Erdgas und Heizöl wieder, doch die wechselnden Regelungen zu den Energiehilfen mussten häufig individuell erklärt werden, damit die Bürger*innen davon profitieren konnten.
Zudem waren viele Menschen mit hohen Nachzahlungen konfrontiert. Zeitnahe Reaktion und Hilfe – auch im Verbund mit kommunalen Partnern – war bei akuten finanziellen Notlagen gefragt. „Daneben gab es aber auch die ganze Bandbreite weiterer Anliegen, etwa Probleme mit untergeschobenen Verträgen, neue Betrugsmaschen, Fragen rund um Telefon und Internet oder Ärger um Onlinekäufe“, so Hannah Pick. Beispielsweise sorgten Werbebriefe des Düsseldorfer Telekommunikationsanbieters 1N Telecom für Irritation. „Ob zu Abrechnungen, Preisbremsen oder rechtlichen Fallstricken: Anfragen erreichten uns aus allen Bevölkerungsschichten“, berichtete Hannah Pick.
1021 Rechtsberatungen
Insgesamt haben sich die Verbraucherschützer*innen aus Schwerte im vergangenen Jahr bei rund 1.021 Rechtsberatungen und -Vertretungen zumeist erfolgreich für die berechtigten Ansprüche von Ratsuchenden eingesetzt. So zum Beispiel in einem konkreten Fall, in dem der minderjährige Sohn des Verbrauchers unerlaubt “In-App-Käufe“ im Wert von 2.300,- Euro ausgelöst hatte. Hier konnte die Schwerter Beratungsstelle dabei helfen, dass der Betrag vollständig erstattet wurde.