
Foto: Stadt Schwerte / Ingo Rous
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Der Unterricht findet in den Klassenverbänden statt – immer unter Wahrung der Hygieneregeln. Das gilt auch für den Sportunterricht, der ausschließlich unter freiem Himmel ausgeübt werden wird. Eine Maskenpflicht während des Unterrichts besteht nicht, wohl aber in den Pausen. „Ein ganz besonderes Augenmerk werden wir auf die Reinigung der Toiletten legen“, hebt Amtsleiter Peter Kranhold hervor.
Bis zum Unterrichtsbeginn soll nun in einer Elternumfrage eruiert werden, welche Kinder vom 15. Juni an wieder die Schulen besuchen werden. Die Erziehungsberechtigten sollen darauf achten, dass die Kinder vor dem Schulbesuch keine der bekannten Symptome einer COVID-19-Erkrankung zeigen. Aufgrund des Übergangs zum eingeschränkten Regelbetrieb soll die Notbetreuung mit Ablauf des 12. Juni 2020 enden.
Mit dem Übergang des eingeschränkten Regelbetriebs an den Grundschulen soll auch die Tätigkeit der außerunterrichtlichen Betreuungsangebote wie zum Beispiel der offenen Ganztagsschule („OGS“) und der Randzeitenbetreuung soweit wie möglich wieder aufgenommen werden. Die Schulleitungen und die Leitung der Betreuungseinrichtung sollen gemeinsam entscheiden, welche Regelungen für die Teilnahme getroffen werden. Inwieweit eine Verpflegung sichergestellt werden kann, soll ebenfalls vor Ort entschieden werden.